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Gäfgen

© dpa

Folterverbot: Kindsmörder Gäfgen scheitert in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Grundrechtsbeschwerde des Kindsmörders Magnus Gäfgen gegen Deutschland abgewiesen. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil.

Obwohl ein Polizist Gäfgen im Verhör nach der Entführung des Frankfurter Bankierssohnes Jakob von Metzler mit furchtbaren Schmerzen gedroht hat, habe Deutschland nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil in Straßburg. "Der Beschwerdeführer kann nicht mehr behaupten, Opfer einer Verletzung von Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sein." Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten Gäfgen ist damit ausgeschlossen.

Der heute 33-jährige Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Jakob von Metzler, das jüngste Kind einer Bankiersfamilie aus Frankfurt, entführt und grausam erstickt. Erst nach Androhung von Folter durch einen Spezialisten hatte Gäfgen die Polizei zu dem Versteck des Jungen geführt, der zu dem Zeitpunkt aber bereits tot war. Diese mündlichen Drohungen der Polizei bei der Befragung des Verdächtigen bewertete das Gericht zwar als "unmenschlich" im Sinn der Menschenrechtskonvention, doch hätten die deutschen Gerichte das erlittene Unrecht wiedergutgemacht. "Die innerstaatlichen Gerichte haben dem Beschwerdeführer ausreichend Genugtuung geleistet", hieß es in der Urteilsbegründung.

Vize-Polizeichef Daschner wegen Nötigung verurteilt

So verwies das Gericht auf das Verfahren gegen den Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner, der in einem Aktenvermerk selbst auf die von ihm veranlasste Folterdrohung aufmerksam gemacht hatte. Daschner war dafür wegen Nötigung verurteilt worden und hatte seinen Posten in Frankfurt verlassen.

Die Frankfurter Polizeibeamten hätten unter "extremem Druck gestanden, da sie glaubten, das Leben des kleinen Jakob noch retten zu können", hieß es in dem Straßburger Urteil.

Die Richter betonten ausdrücklich die absolute Geltung des Folterverbots der Menschenrechtskonvention. "Wäre die Behandlung, mit der der Beschwerdeführer bedroht wurde, umgesetzt worden, wäre dies Folter gleichgekommen", hieß es in der Urteilsbegründung. Das deutsche Gerichtsverfahren gegen Gäfgen sei nicht unfair gewesen, da das erneute freiwillige Geständnis des Angeklagten während des Prozesses "wesentliche Grundlage für das Urteil" des Frankfurter Landgerichts gewesen sei. Außerdem habe das Gericht die unter Drohung erlangten Aussagen nicht verwendet.

Spektakulärer Fall Metzler

"Der Gerichtshof für Menschenrechte hat mit diesem Urteil dem Frankfurter Landgericht ein großes Kompliment gemacht", sagte die Vertreterin der Bundesregierung, Almut Wittling-Vogel. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer verwies darauf, dass die Richter das absolute Folterverbot bestätigt hätten, und sagte, "es ist wichtig gewesen, dass es dieses Verfahren gegeben hat".

Gäfgen hatte nach dem Mord an dem kleinen Jakob von dessen Eltern eine Million Euro als Lösegeld gefordert und die Leiche des Jungen in einem Tümpel in Osthessen versteckt. Motiv für die Tat waren Geldnöte, um seinen exklusiven Lebensstil zu finanzieren. Die Lösegeld-Million hat die Familie von Metzler zurückbekommen. Den Großteil des Geldes hatte die Polizei bereits bei der ersten Durchsuchung von Gäfgens Wohnung sichergestellt.

Der Fall hatte damals in Deutschland großes Aufsehen erregt wegen der Grausamkeit der Tat und der Prominenz der Familie des Opfers. Um den Einsatz der Folterdrohung hatte es eine weitreichende Diskussion gegeben.

Gäfgen hatte in Straßburg geltend gemacht, dass der Prozess wegen seines Geständnisses unter dem Eindruck der Folterdrohung unfair gewesen sei. Der Täter verbüßt eine lebenslange Haftstrafe. (küs/ae/dpa)

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