zum Hauptinhalt
Kasse machen mit Totenscheinen? Die Linke möchte, dass gesetzliche Versicherer künftig dafür aufkommen.

© dpa

Exklusiv

Forderung der Linkspartei: Krankenkassen sollen Totenschein bezahlen

Für den Totenschein müssen Angehörige oft tief in die Tasche greifen. Die Linke will daraus jetzt eine Kassenleistung machen.

Auch wenn gesetzlich Versicherte ihrer Kasse jahrzehntelang Beiträge bezahlt haben: Im Augenblick ihres Todes werden sie zu Privatpatienten. Die Angehörigen haben den erforderlichen Totenschein aus eigener Tasche zu bezahlen. Und nicht selten, so haben Recherchen ergeben, kassieren die herbeigerufenen Ärzte dafür dann höhere Summen als in ihrer Gebührenordnung vorgegeben.

Die Linkspartei will das nun unterbinden und verlangt eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). "Das würde die Hinterbliebenen nicht nur finanziell entlasten, sondern auch die Möglichkeit des Abrechnungsbetrugs ausschließen", sagte ihr Gesundheitsexperte Achim Kessler dem Tagesspiegel. Der Tod eines Angehörigen sei eine schwierige Ausnahmesituation. "In dieser Zeit ist es wichtig, Menschen zu entlasten. Daher sollen die Krankenkassen den Totenschein zahlen."

Oft mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt

Durch die Streichung des Sterbegeldes im Jahr 2003 seien Angehörige aus unteren Einkommensschichten in besonderer Härte von den Kosten betroffen, heißt es in dem Antrag, den die Linksfraktion nun im Bundestag eingebracht hat. Schließlich werde ihnen für die Ausstellung des Totenscheins teilweise mehr als 100 Euro in Rechnung gestellt.

Laut Gebührenordnung dürfen Ärzte für Todesfeststellung und Totenschein einen Betrag zwischen 14,57 Euro und 33,51 Euro verlangen. In schwierigen Fällen und schriftlich begründet können es bis zu 51 Euro sein. Dazu kommt dann noch ein Wegegeld, abhängig von Tageszeit und Wochentag. Im Maximum darf eine Leichenschau aber nicht mehr als rund 77 Euro kosten.

Bis 2003 gab es für Angehörige Sterbegeld

Bis 2003 erhielten Angehörige von Verstorbenen ein Sterbegeld von 525 Euro beim Tod eines GKV-Mitglieds und von 262,50 Euro für Mitversicherte, bis 2002 sogar in doppelter Höhe. Damit war dann auch die vorgeschriebene Ausstellung eines Totenscheins abgegolten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false