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Kommt eine neue Regelung ab 2017?

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Forderung der Unions-Mittelständler: Steuerbremse gegen Kalte Progression

Die Mittelständler in der Union wollen mit einer Kampfansage gegen heimliche Steuererhöhungen das wirtschaftspolitische Profil ihrer Partei schärfen.

Von Robert Birnbaum

Die Idee ist nicht mehr frisch, das Schlagwort klingt neu, ist es aber auch nicht. „Steuerbremse“ hat die CDU/CSU-Mittelstandsvereinigung (MIT) das Projekt getauft, mit dem der Wirtschaftsflügel der Union sich in den nächsten Monaten profilieren will. Wem das Wort irgendwie bekannt vorkommt, der muss nicht lange suchen. Mit dem Ruf nach einer „Steuerbremse“ zog die FDP 2013 in den Bundestagswahlkampf. Mit dem gleichen Kampfruf will die MIT in den CDU- Parteitag in Köln im Dezember ziehen.

Das MIT-Modell, das der Vorsitzende Carsten Linnemann am Donnerstag in Berlin vorstellte, hat allerdings mit der freidemokratischen Variante einer Steuerobergrenze für alle nichts zu tun. Es geht vielmehr um eine alte Bekannte in der Steuerdebatte: die kalte Progression. Die Mittelständler wollen diesen für Arbeitnehmer nachteiligen Effekt des geltenden Steuerrechts ein für alle Mal beseitigen. Deshalb schlagen sie vor, den Grundfreibetrag und den Spitzensteuersatzeckwert in regelmäßigen Abständen automatisch an die Inflationsrate anzupassen. Neu ist auch diese Idee nicht, Fachleute kennen sie als „Tarif auf Rädern“.

Regelung soll ab 2017 greifen

Tatsächlich wäre damit die „Ungerechtigkeit“ (Linnemann) aus der Welt geschafft. Denn die Inflation ist der eigentliche Auslöser der „kalten Progression“. Progression an sich – also das Prinzip, dass anteilsmäßig mehr Steuern zahlt, wer mehr verdient – ist schließlich erwünscht. Ein höherer Lohn bedeutet einen höheren Durchschnittssteuersatz. Wenn allerdings die Inflation den Lohnanstieg auffrisst, ist im Extremfall der Finanzminister der Einzige, der von dem Mehr auf dem Gehaltszettel profitiert – der Arbeitnehmer kann sich von dem nominell höheren Gehalt nichts kaufen und muss trotzdem mehr Steuern zahlen.

Im Einzelfall geht es um Kleinbeträge, über die Jahre und insgesamt kommen freilich rasch Milliarden zusammen. Die letzte, schwarz-gelbe Bundesregierung hat einen Versuch gemacht, die kalte Progression zumindest abzumildern, scheiterte aber an der SPD-Mehrheit im Bundesrat. Im Vertrag der großen Koalition taucht das Stichwort nicht mehr auf. Als das Thema angesichts der sprudelnden Steuereinnahmen trotzdem zu Jahresanfang wieder aufkam, schob Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den eigenen Truppen energisch einen Riegel vor: Die Konsolidierung der Haushalte habe absoluten Vorrang, Punkt.

Um nicht gleich wieder auf die Nase zu fliegen, haben die Mittelständler ihren Vorstoß nun zeitlich geschoben. Sie wollen das neue Steuerrecht erst ab 2017 greifen lassen. Dahinter steckt vielleicht das Kalkül, dass nach zwei Jahren neu- schuldenfreier Haushalte der Widerstand der Kanzlerin und des Finanzministers nicht mehr so energisch ausfällt – ganz abgesehen davon, dass es dann langsam auf den nächsten Wahlkampf zugeht. Außerdem erscheint, sprudelnde Steuerquellen hin oder her, ein Kreuzzug gegen die „kalte Progression“ im Moment auch ohne die Zwänge der Schuldenbremse nicht richtig plausibel: Bei der aktuellen Inflation unter einem Prozent fällt der „kalte“ Anteil an der Steuerprogression kaum ins Gewicht.

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