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Politik: Forscher fordern Änderung des Stammzellgesetzes

Neue Debatte über Experimente mit Embryonen / Regierung hält am Schutz des ungeborenen Lebens fest

Berlin - Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat eine Reform des deutschen Stammzellgesetzes gefordert. Dazu legte sie am Freitag in Berlin Empfehlungen zur Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen an die Politik vor. Seit dem letzten DFG-Bericht von 2001 „hat die Forschung, insbesondere mit humanen embryonalen Stammzellen, wichtige neue Erkenntnisse gebracht“, sagte DFG-Präsident Ernst-Ludwig Winnacker. Deshalb müsse man die Gesetzeslage in Deutschland überdenken.

Insbesondere fordert die DFG, die vom Bundestag 2002 beschlossene Stichtagsregelung zu streichen. Danach dürfen deutsche Forscher nur Stammzellen von Embryonen verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland entstanden sind. Die Regelung verhindere, dass die deutschen Wissenschaftler auch neuere, im Ausland hergestellte Stammzelllinien in ihre Arbeit einbeziehen könnten. Die alten Zelllinien seien nur zur Grundlagenforschung brauchbar, „weil sie häufig mit tierischen Zellprodukten und Viren verunreinigt“ seien und „darüber hinaus nicht unter standardisierten Bedingungen gewonnen wurden“, sagte Jörg Hinrich Hacker, Vizepräsident der DFG. Gerade die Arbeit mit internationalen Standards sei wichtig, um die Experimente vergleichbar zu machen.

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) lehnte die Aufhebung der Stichtagsregelung ab. „Für die Bundesregierung ist der Schutz menschlichen Lebens auch im frühesten Stadium ein Grundsatz, der nicht zur Disposition steht“, sagte die Ministerin in Berlin. Durch einen festen Stichtag stelle die Regierung sicher, „dass von Deutschland keine Anreize zur Zerstörung von Embryonen ausgehen.“ Die Bundesregierung werde den DFG-Bericht eingehend prüfen und die Stammzellforschung in ethisch vertretbarem Rahmen fördern.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die katholische Bischofskonferenz warnten vor einer Aufweichung des Embryonenschutzes. Der von der DFG empfohlene Wegfall der Stichtagsregelung verrate den Geist des vom Bundestag 2002 beschlossenen Stammzellgesetzes, erklärte der EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber. Ähnlich äußerte sich die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz. Nicht hinnehmbar sei insbesondere, dass die DFG den Import von embryonalen Stammzellen zu therapeutischen Zwecken zulassen wolle. FDP-Politiker begrüßten den Vorstoß der DFG und sprachen sich für eine Gesetzesreform aus.

Die DFG forderte in ihrem Bericht außerdem, die gesetzlich festgelegten Strafandrohungen für Wissenschaftler aufzuheben und den Geltungsbereich des Stammzellgesetzes ausdrücklich auf das Inland zu beschränken. „Bisher machen sich Deutsche strafbar, wenn sie im Ausland an neueren Stammzellen forschen“, sagte Jochen Taupitz, Rechtsexperte und Mitglied des Nationalen Ethikrates. „Das erschwert internationale Kooperationen“, sagte DFG-Präsident Winnacker. Das therapeutische und das reproduktive Klonen jedoch solle in Deutschland auch weiterhin verboten bleiben, betonte er.

Dagny Lüdemann

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