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Politik: „Forschung steuerlich stärker fördern“

Als Erstes bräuchte es eine Veränderung der Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II, um eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Es wäre sinnvoll, die ersten hinzuverdienten 100 Euro nicht freizustellen, sondern voll auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch anzurechnen, aber dafür diese Unterstützung bei jedem weiteren Euro nur zur Hälfte und nicht wie derzeit zu 80 Prozent des Hinzuverdiensts zu kürzen.

Als Erstes bräuchte es eine Veränderung der Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld II, um eine reguläre Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. Es wäre sinnvoll, die ersten hinzuverdienten 100 Euro nicht freizustellen, sondern voll auf den Arbeitslosengeld-II-Anspruch anzurechnen, aber dafür diese Unterstützung bei jedem weiteren Euro nur zur Hälfte und nicht wie derzeit zu 80 Prozent des Hinzuverdiensts zu kürzen.

Als Zweites sollten die steuerfinanzierten Bundeszuschüsse an die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie perspektivisch auch an die Pflegeversicherung in Bundesbeiträge umgewandelt werden, die fest mit den von den Beschäftigten und Arbeitgebern zu zahlenden Sozialabgaben gekoppelt sind. Denn vor dem Hintergrund der sich noch beschleunigenden Bevölkerungsalterung und der ab 2016 scharf gestellten Schuldenbremse kann damit eine zumindest begrenzte Entkoppelung der Finanzierung unserer Sozialkassen von den Löhnen und damit den Arbeitskosten gewährleistet und verhindert werden, dass die Zuschüsse je nach Kassenlage gezahlt werden.

Als Drittes muss die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ausgebaut und stärker in Humankapital investiert werden. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft hängt nicht zuletzt von ihrer Fähigkeit zu Prozess- und Produktionsinnovationen ab. Deshalb sollte der Staat die steuerliche Abzugsfähigkeit von FuE-Aufwendungen verbessern – allerdings nur bei der Forschungsaufwendung, die nicht bereits durch staatliche Zuwendungen im Rahmen der wenig mittelstandsfreundlichen Projektförderung subventioniert wurde.

Das Humankapital – die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Erwerbstätigen – ist der einzige Rohstoff, über den Deutschland verfügt. Vor dem Hintergrund von Bevölkerungsalterung und einem schrumpfenden Erwerbspersonenpotenzial sind gut ausgebildete Arbeitskräfte wichtiger denn je, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu erhalten. Wie schon einmal in den 1960er Jahren muss Bildung in einer Agenda 2020 als nationale Aufgabe definiert werden. Der Staat sollte daher seine Investitionen in den Kindergärten, Schulen und Hochschulen erhöhen und die Unternehmen ihre Ausgaben für betriebliche Weiterbildung. Im Gegenzug müssen die Erwerbstätigen zum lebenslangen Lernen bereit sein.

Bert Rürup stand von 2005 bis 2009 dem „Rat der

Wirtschaftsweisen“ vor.

Die sogenannte „Rürup- Rente“ wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der

privaten Altersvorsorge

eingeführt.

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