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Justizminister Heiko Maas ließ die "Akte Rosenburg" erstellen, die nun einem Verlag und nicht mehr der Regierung gehört

© AFP

Forschung zu NS-Unrecht: Wie die Regierung die Nazi-Vergangenheit in Behörden vermarktet

Forscher sollten aufklären, wie sehr die Behörden der jungen BRD von Nazis durchdrungen waren. Ihre Arbeit wurde mit öffentlichen Mitteln finanziert. Doch wer die Ergebnisse lesen will, muss zahlen.

Wie sehr das rechtspolitische Geschick der jungen Bundesrepublik von ehemals Nazi-nahen Juristen durchdrungen war, lässt sich in dem kürzlich erschienenen Buch „Die Akte Rosenburg“ auf knapp 600 Seiten studieren. Ein aufschlussreicher Gang durch die eigene Behördengeschichte, wie ihn auch das Auswärtige Amt unternommen hat und der Bundesnachrichtendienst (BND) in einem langjährigen Projekt unternimmt.

Die Aufklärung hat aber ihren Preis. Knapp 30 Euro kostet die Hardcover-Ausgabe der „Akte Rosenburg“, obwohl die Autoren, der Historiker Manfred Görtemaker und der Jurist Christoph Safferling, mitsamt ihren Mitarbeitern als „Unabhängige Wissenschaftliche Kommission“ 1,1 Millionen Euro staatliche Mittel für ihre Forschungsarbeit erhalten haben. Zudem liegen die Veröffentlichungsrechte beim Verlag C.H. Beck, der das Buch mit bisher 11.000 Exemplaren in den Handel gebracht hat, nicht beim Justizministerium. Minister Heiko Maas (SPD) sieht sich daher dem Vorwurf ausgesetzt, ein wichtiges Kapitel bundesrepublikanischer Staatsgeschichte vermarkten zu lassen.

„Aus öffentlichen Mitteln geförderte Forschung muss auch der Öffentlichkeit zugänglich sein, die sie schließlich schon einmal bezahlt hat“, kritisiert die Grünen-Politikerin und Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses Renate Künast.

Regierung könnte Kosten einfach senken

Die Selbstverständlichkeit, mit der Künast dies sieht, steht der bisher geübten Praxis diametral entgegen. Auch das Auswärtige Amt (AA) beschäftigte für ebenfalls 1,1 Millionen Euro eine Historikerkommission, um dieser dann die Publikation ihrer Ergebnisse zunächst in einem privaten Verlag zu überlassen. „Das Amt“ wurde 2010 sogar ein Bestseller. Selbst die geheimste Bundesbehörde, der BND, lässt seine Aufarbeitung durch Private zu Geld machen. Vier Bände der von ihm beauftragten Kommission sind bereits erschienen, die mit 2,4 Millionen Euro aus Steuergeldern selbst wirtschaften darf.

Eine Notwendigkeit dafür gibt es nicht. Vielmehr könnte die Regierung die Geschichtsbände zu ihren eigenen Behörden selbst veröffentlichen und ohne oder mit nur geringen Kosten an den Leser bringen. Der Justizminister selbst hatte sich bei der Vorstellung der „Akte Rosenburg“ ausdrücklich gewünscht, dass das Werk eine breite Leserschaft erreicht.

Einen Widerspruch sieht Maas in seinem Handeln nicht: Das Werk sei kein Auftragsgutachten, sondern eine „in der völligen Wissenschaftsfreiheit der Kommission liegende Studie“, teilt ein Sprecher mit. Dabei gibt es Zweifel an der Unabhängigkeit. So hatte der BND kürzlich vor dem Bundesverwaltungsgericht klargestellt, die von ihm eingesetzte Kommission sei „ein Instrument des BND“, also ein Teil der Behörde, einschließlich des privilegierten Zugangs zu Archiven. Bei Minister Maas dürfte es sich ähnlich verhalten. Das Auswärtige Amte hatte sogar bei der Auswahl des Verlags mitgemischt.

Paradoxe Praxis

Gerade unter Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) erscheint die Praxis paradox. Danach sind Bundesbehörden gehalten, ihre Akten auf Antrag von Bürgern zugänglich zu machen. Anträge zur „Akte Rosenburg“ könnten jedoch abgelehnt werden – mit dem laut IFG zulässigen Hinweis, dass man sich das Buch überall kaufen könne.

Die von Maas eingesetzte Kommission lässt nun mitteilen, es sei „beabsichtigt“, die Schrift später einmal über die Bundeszentrale für politische Bildung zu den „dort üblichen günstigen Konditionen“ abzugeben. Doch dafür müssten die Rechte wohl zurückgekauft werden, vermutlich wiederum mit Geldern des Ministeriums. Der Verlagsvertrag mit den Historikern sei „zeitlich unbefristet“, heißt es bei C.H. Beck.

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