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Politik: Fortsetzung folgt

Motassadeq ist vorläufig frei, doch das Gericht hält am Verfahren fest – es will erneut die USA um Hilfe ersuchen

DER HAMBURGER TERRORPROZESS

Drei Tage nach den Anschlägen vom 11. September 2001 tauchte die Hamburger Polizei bei dem Marokkaner Mounir al Motassadeq auf. Wo denn sein Landsmann Abdelghani Mzoudi sei? Motassadeq wusste es nicht. Seitdem ließen die Ermittler nicht locker, bis die beiden Männer, die das Testament des Terrorpiloten Mohammed Atta unterzeichnet hatten, vor Gericht standen.

Jetzt sind sie frei. Nachdem das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) Mzoudi im Februar vom Verdacht der Mordbeihilfe in über 3000 Fällen freigesprochen hatte, ließ dasselbe Gericht jetzt auch Motassadeq frei. Noch am frühen Mittwochnachmittag machte er sich auf den Weg zu seiner Wohnung. Dort erwarteten ihn seine Frau mit Tochter und einem kurz vor seiner Inhaftierung geborenen Sohn. Der Beschluss ist keine Vorentscheidung im Hinblick auf einen Freispruch – wohl aber ein Indiz dafür.

Zu verdanken hat Motassadeq seine Freiheit den Feinheiten der Strafprozessordnung und dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hatte das erste Urteil gegen ihn aufgehoben und Bedingungen für das weitere Verfahren vorgegeben. Formell befand sich Motassadeq in Untersuchungshaft. Damit bildete der Haftbefehl die Rechtsgrundlage für seine bisher zwei Jahre und vier Monate im Gefängnis, nicht das Strafurteil. Der dafür nötige „dringende“ Tatverdacht wegen Beihilfe zum Mord ist jedoch nach Angaben des Gerichts weggefallen. Das OLG geht davon aus, die Anschläge seien ab dem Frühjahr 2000 im Ausland und nicht in Deutschland geplant worden. Ob der Angeklagte darin eingebunden war, konnte „nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden“, hieß es in einer Mitteilung. Also wurde der Haftbefehl abgeändert. Er fußt jetzt nur noch auf einem dringenden Tatverdacht im Hinblick auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Weil das Gericht glaubt, eine Flucht Motassadeqs mit Meldeauflagen verhindern zu können, hat es ihm Haftverschonung gewährt.

Dennoch bleibt ein „hinreichender“ Tatverdacht wegen Mordbeihilfe. Auch dieser Verdachtsgrad entstammt der Strafprozessordnung. Er kennzeichnet die Voraussetzung, unter der ein Gericht ein Hauptverfahren gegen einen Angeklagten eröffnen darf. Dass das OLG den Prozess wie geplant ab Juni durchziehen wird, gilt daher als wahrscheinlich.

Der Grund, weshalb das Gericht sein Verdachtsmoment herabstufen musste, ist das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs von Anfang März. Ihm zufolge hätten die Hamburger Richter die Sperrung des Zeugen Ramzi Binalshibh durch die Amerikaner berücksichtigen müssen. Binalshibh, der als einer der Hauptverantwortlichen der New Yorker Anschläge gilt, wird von den USA an unbekanntem Ort festgehalten. Die Bundesregierung hat zwar Vernehmungsprotokolle, gibt sie jedoch ebenfalls nicht heraus. „Es darf nicht übersehen werden, dass die Exekutive eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert“, stellte der BGH fest. Konsequenz: eine „besonders vorsichtige Beweiswürdigung“, da sonst die Gefahr bestehe, dass ein „ausländischer Staat durch die selektive Gewährung von Rechtshilfe den Ausgang eines in Deutschland geführten Strafverfahrens steuern“ könne. Gleichwohl erklärten die Bundesrichter, dass ein fairer Prozess trotz der Geheimnis-Handicaps noch möglich sei.

Das war ein Fingerzeig für die Hamburger Justiz, kritischer zu werden und dennoch am Verfahren festzuhalten. Sie hatte ihre erste Verurteilung maßgeblich auf Zeugenaussagen gestützt, Motassadeq habe die Terrorattacke angekündigt. „Am Ende werden wir auf den Gräbern der Juden tanzen“, soll er getönt haben. Weitere belastende Hinweise sind seitdem offenbar nicht hinzugekommen. Die Bundesanwaltschaft habe bislang „nur kleckerweise“ neue Beweise eingereicht, sagte die Hamburger Justizsprecherin Sabine Westphalen dem Tagesspiegel.

Der Generalbundesanwalt hofft nun, dass die USA den Zeugen Binalshibh doch noch freigeben – oder dass die deutsche Regierung zumindest weitere Protokolle herausrückt. Unwahrscheinlich ist das nicht. Ein Fax des Bundeskriminalamts mit einer anonymen, aber Binalshibh zugeschriebenen Aussage hatte zum Freispruch für Motassadeqs Freund Mzoudi geführt. „Das Gericht wird so früh wie möglich ein Rechtshilfeersuchen an die USA stellen“, sagte Justizsprecherin Westphalen. Sie erwartet, dass darüber noch vor Prozessbeginn entschieden wird. Aber wie glaubwürdig ist jemand, der selbst unter Terrorverdacht steht? Den Fall Mzoudi überprüft bald der Bundesgerichtshof. Bestätigt er den Freispruch, hat die Bundesanwaltschaft endgültig verloren. Bei Motassadeq dagegen kann es noch etwas länger dauern.

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