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Politik: Fragen für den Staatsanwalt

Hat sich Wolfgang Daschner wegen Aussageerpressung strafbar gemacht? Der objektive Tatbestand, also die Handlung an sich, ist wohl erfüllt – trotz Daschners Anweisung, nicht nach der Tat selbst zu fragen.

Hat sich Wolfgang Daschner wegen Aussageerpressung strafbar gemacht? Der objektive Tatbestand, also die Handlung an sich, ist wohl erfüllt – trotz Daschners Anweisung, nicht nach der Tat selbst zu fragen. Ein kritischer Staatsanwalt wird dann genau prüfen, ob Daschner auch vorsätzlich gehandelt hat, schließlich beruft sich dieser darauf, dass er kein Geständnis erpressen, sondern nur ein Kind retten wollte. Erkennt der Staatsanwalt diese Argumentation nicht an, prüft er, ob Daschner rechtswidrig gehandelt hat. Dafür ist die Frage eines Notstands relevant, ob Daschner also in dieser Gefahrensituation diese Straftat begehen durfte, um Höherrangiges – nämlich Leben – zu retten. Denn handelt ein Täter im Notstand, entfällt die Rechtswidrigkeit. Er bliebe straflos. Dem Bundesgerichtshof zufolge können sich auch Beamte in einer außerordentlichen Lage darauf berufen – über Folter hat das Gericht aber noch nicht entschieden. Die wohl meisten Juristen erkennen einen Notstand hier nicht an. Sie halten das Folterverbot für absolut.neu

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