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Onesphore R. steht in Frankfurt vor Gericht.

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Update

Frankfurt am Main: Erster deutscher Prozess um Völkermord in Ruanda hat begonnen

In Frankfurt am Main muss sich ein Asylbewerber vor Gericht verantworten. Er soll als Bürgermeister einer Gemeinde in Ruanda 1994 drei Massaker angeordnet haben. Dabei wurden mindestens 3730 Menschen ermordet.

Erstmals hat in Deutschland ein Prozess um den Völkermord im zentralafrikanischen Ruanda begonnen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt muss sich seit Dienstag der Asylbewerber Onesphore R. verantworten. Der 54-jährige Hutu soll im April 1994 als Bürgermeister einer Gemeinde im Norden des Landes mehrere Massaker an Angehörigen der Volksgruppe der Tutsi angeordnet oder koordiniert haben. Dabei seien mindestens 3730 Menschen ermordet worden, heißt es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft. Kurz nach der Anklageverlesung vertagte das Gericht den Prozess auf Dienstag kommender Woche.

Beim Völkermord in Ruanda waren 1994 binnen drei Monaten mindestens 800.000 Menschen getötet worden, die meisten von ihnen gehörten zur Bevölkerungsminderheit der Tutsi. Die Nicht-Regierungsorganisation TrialWatch führt den in Frankfurt angeklagten R. auf einer Rangliste der Verantwortlichen des ruandischen Völkermords auf dem 435. Platz. Die Bundesanwaltschaft legt dem zur Volksgruppe der Hutu zählenden Angeklagten Völkermord und Mord sowie Anstiftung zum Völkermord und Mord zur Last, ihm droht eine lebenslange Haft.

R. lebt seit 2002 in Deutschland. 2008 wurde er erstmals auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Allerdings lehnte die deutsche Justiz eine Auslieferung nach Ruanda ab, da dort kein faires Verfahren garantiert sei. Nach eigenen Ermittlungen und Zeugenvernehmungen von Vertretern der Bundesanwaltschaft in Ruanda wurde R. im Juli vergangenen Jahres erneut festgenommen, er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind bis Oktober mehr als 40 Verhandlungstage angesetzt.

Ankläger: R. wollte "Gruppe der Tutsi vernichten"

"R. handelte im Bewusstsein seiner Machtstellung" und habe geplant, die "Gruppe der Tutsi zu vernichten", heißt es in der Anklageschrift. Er soll fünf Tage nach Beginn der Angriffe auf die Tutsi am 11. April 1994 an einem Massaker in einer Kirche in Kiziguro beteiligt gewesen sein. Dort hatten mindestens 1200 Menschen Schutz gesucht. Auf Anweisung von R. sollen diese entweder erschossen oder mit Macheten und Werkzeugen erschlagen worden sein.

Zwei Tage nach diesem Massaker soll R. ein Massaker in der Kirche von Kabarondo beaufsichtigt haben, bei dem 1360 Tutsi getötet worden sein sollen: Zunächst sollen die Männer aus der Kirche gelockt worden sein, draußen sollen sie dann der Anklage zufolge mit Pfeilen und ähnlichen Waffen getötet worden sein.

Anschließend sollen die in der Kirche verbliebenen Frauen, Kinder und ältere Menschen mit Granaten und Maschinengewehren getötet worden sein. Schließlich soll R. am 15. April 1994 ein weiteres Massaker mit mindestens 1170 Opfern angeordnet haben.

Onesphore R., der nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks in seinem hessischen Wohnort bis zu seiner Festnahme als unauffällig und gut integriert galt, machte zum Prozessbeginn weder Angaben zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft noch zu seiner Person.

Bundesanwalt Thomas Beck sagte am Rande des Prozesses, es sei schwierig, direkte Zeugen zu finden bei einem Sachverhalt, bei dem die Opfer nicht überlebt haben. Gleichzeitig sprach er von Schwierigkeiten bei der Beweisführung. "Wir müssen Abschied nehmen von der deutschen Gründlichkeit. Es gibt hier keine Liste von Opfern. Das sind alle Schätzungen." Ruandas Generalstaatsanwalt Martin Ngoga hatte im Vorfeld des Prozesses die deutschen Ermittlungen begrüßt. "Wir sind Deutschland dankbar", sagte Ngoga. (AFP/dpa)

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