zum Hauptinhalt

Frankreich: Arche-de-Zoé-Mitarbeiter müssen acht Jahre hinter Gitter

Die im Tschad zu Zwangsarbeit verurteilten Mitarbeiter der Hilfsorganisation Arche de Zoé müssen eine achtjährige Gefängnisstrafe in ihrer Heimat absitzen.

Die im Tschad verurteilten Mitglieder der Hilfsorganisation Arche de Zoé müssen in ihrem Heimatland Frankreich eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßen. Ein Strafgericht in Créteil bei Paris wandelte das im Tschad ausgesprochene Urteil von acht Jahren Zwangsarbeit in eine entsprechende Haftstrafe um. Das zentralafrikanische Land hatte die vier Männer und zwei Frauen im Dezember verurteilt, weil sie 103 Kinder aus dem Land ausfliegen wollten. Arche de Zoé ging nach eigenen Angaben davon aus, dass es sich um Waisenkinder aus der sudanesischen Krisenregion Darfur handelte. Tatsächlich stammten die Kinder aber aus dem Tschad und hatten fast alle noch Familienangehörige.

Der Tschad hatte die sechs Franzosen kurz nach dem Urteil an Frankreich überstellt, damit sie dort die Strafe verbüßen. Da es in Frankreich keine Zwangsarbeit gibt, musste eine Haftstrafe festgesetzt werden. Darüber hinaus drohen den Mitgliedern von Arche de Zoé auch in Frankreich Ermittlungsverfahren. (jvo/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false