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Erst nachdem er aus dem Amt ausgeschieden war und seine Immunität verloren hatte, konnten die Ermittlungen fortgesetzt werden.

© dpa

Frankreich: Chirac vor Gericht

Am Montag beginnt das lang erwartete Verfahren gegen Frankreichs früheren Regierungschef Jaques Chirac. Er muss sich wegen Affären verantworten, die bis in die Neunziger zurückreichen.

Zwölf Jahre lang hat er die Geschicke Frankreichs gelenkt. Er war Regierungschef, Minister, Parteipräsident der Gaullisten und Bürgermeister von Paris. Nun soll Jacques Chirac vor Gericht erscheinen. Am heutigen Montag beginnt vor der 11. Pariser Strafkammer das lange erwartete Verfahren, in dem sich der 78-jährige Altpräsident in zwei Affären verantworten muss, die in die Zeit Anfang der neunziger Jahre zurückreichen.

In der ersten geht es um Gefälligkeitsjobs, die Chirac als Bürgermeister der Hauptstadt für politische Freunde, unter ihnen illustre Leute wie Jean de Gaulle, ein Enkel des Generals, geschaffen haben soll. Die zweite Affäre bezieht sich auf Parteifunktionäre der Gaullisten, die ihr Gehalt von der Stadt Paris bezogen. Wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder, Vertrauensbruch und Vorteilsnahme drohen dem Angeklagten Gefängnis- und Geldstrafen. In derselben Affäre war der heutige Außenminister Alain Juppé, damals Chiracs rechte Hand im Rathaus und in der Partei, 2004 zu 14 Monaten Haft auf Bewährung und einem Jahr Entzug des passiven Wahlrechts verurteilt worden.

Als die Vorwürfe während seiner ersten Amtszeit bekannt wurden, setzte Chirac alles daran, die ursprünglich viel umfangreicheren Anschuldigungen zu entkräften und sich dem Zugriff der Justiz zu entziehen. Nach einem Entscheid des Kassationshofs endete seine Immunität 2007 mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Seitdem konnte die Justiz ihre Ermittlungen wieder aufnehmen. Auf Initiative seines Nachfolgers Nicolas Sarkozy kam 2010 ein Abkommen zustande, nach dem die regierende UMP als Nachfolgepartei der Gaullisten und Chirac Paris mit 2,2 Millionen Euro entschädigen. Die Stadt zog sich damit als Nebenklägerin zurück. Darauf sprach sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls für die Einstellung des Verfahrens aus. Doch darüber setzten sich die zuständigen Richter hinweg.

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