zum Hauptinhalt

Frankreich: Deutscher wegen Djerba-Anschlags angeklagt

In Paris hat der Prozess gegen die mutmaßlichen Hintermänner des tödlichen Anschlags auf der tunesischen Ferieninsel Djerba vor knapp sieben Jahren begonnen. Einem Deutschen wird zur Last gelegt, er habe vorher Bescheid gewusst - er spricht von einer Vorverurteilung.

Fast sieben Jahre nach dem Terroranschlag auf eine Synagoge im tunesischen Djerba mit 21 Toten müssen sich in Paris ein Deutscher und zwei weitere Männer als Komplizen vor Gericht verantworten. Der Deutsche Christian Manfred Ganczarski wird beschuldigt, von dem Anschlag auf der Ferieninsel Djerba am 11. April 2002 vorab gewusst und ihn gebilligt zu haben. Mitangeklagt sind ein Bruder des tunesischen Attentäters sowie der in Guantánamo inhaftierte Kuwaiter Chalid Scheich Mohammed, der auch hinter den Terroranschlägen auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 stehen soll.

Bei dem Anschlag auf der Ferieninsel Djerba waren am 11. April 2002 auch 14 deutsche Touristen ermordet und 17 weitere schwer verwundet worden. Ein in Frankreich lebender 24-jähriger Tunesier war mit einem mit Flüssiggas beladenen Kleinlaster gegen die Mauer der bei Touristen beliebten Synagoge La Ghriba gerast.

Angeklagter: "Sache schon vorab entschieden"

In den Tagen zuvor hatte der Selbstmordattentäter über ein Satellitentelefon mit Ganczarski und Scheich Mohammed telefoniert. Ganczarski hat in einem öffentlichen Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel um Hilfe für eine "faire Verhandlung" gebeten. Er erklärte, er sei unschuldig und der französische Staat habe ihn vorverurteilt: Schon wenige Tage nach seiner Festnahme im Jahr 2003 habe der damalige Innenminister Nicolas Sarkozy vor dem Parlament gesagt, die Geheimdienste wüssten, dass G. ein "hochrangiges Al-Qaida-Mitglied" sei. Damit gebe es für seinen Mandanten keine Unschuldsvermutung mehr, sagte Ganczarskis Anwalt Sebastian Bono. "Die Sache war schon vorab entschieden."

Der Angeklagte bemängelte, dass Unterlagen deutscher Behörden, etwa Zeugenaussagen gegenüber dem Bundeskriminalamt (BKA), gar nicht erst zu dem Verfahren zugelassen worden seien. Es gebe eine Reihe von Umständen, die bei ihm zu dem Eindruck führten, "dass es hier nicht um die Wahrheitsfindung geht". Direkt nach seiner Festnahme sei zudem "Druck" auf ihn bei den Verhören ausgeübt worden. Unter anderem sei ihm mit einer Auslieferung gedroht worden, sagte Ganczarski, ohne ein konkretes Land dafür zu nennen. (mhz/dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false