zum Hauptinhalt
Frankreichs Finanzminister Bruno Le Maire.

© AFP

Frankreich: Französische Konzernchefs sollen Steuern in Frankreich zahlen

Französische Konzernchefs, die im Ausland leben, sollen in Frankreich mehr Steuern zahlen. Der EurActiv-Medienpartner La Tribune berichtet.

Die Kontroverse um möglichen Steuerbetrug durch Carlos Ghosn – dem Chief Executive Officer von Renault-Nissan-Mitsubishi sowie Vorsitzenden des Aufsichtsrats von Renault – hat in Frankreich die Diskussion um die Besteuerung von Staatsbürgern mit Steuerwohnsitz im Ausland erneut angeheizt. Die französische Regierung will nun in die Offensive gehen.

Während einer Diskussionsrunde in Paris, organisiert vom Tiefbauverband FNTP (Fédération nationale des travaux publics), betonte Wirtschaftsminister Bruno Le Maire: „Die Chefs der größten französischen Unternehmen müssen ihre Steuern auch in Frankreich zahlen.“

Bereits in den ersten Wochen der anhaltenden „Gelbwesten“-Demonstrationen hatte Präsident Emmanuel Macron gefordert, dass „die Führer der französischen Unternehmen ihre Steuern in Frankreich zahlen müssen und die großen Unternehmen, die hier Gewinne erzielen, ebenfalls hier Steuern zahlen müssen.“ Dies sei „nur fair“.

Der Steuerbeitrag der Besserverdiener ist tatsächlich eines der am intensivsten diskutierten Themen in der „Großen Nationalen Debatte“ in Frankreich. Bislang betrafen mehr als 5.000 der 48.000 Vorschläge, die auf der von der französischen Regierung eingerichteten digitalen Plattform unterbreitet wurden, den Steuerbereich.

Um die Forderungen nach gerechterer Besteuerung umzusetzen, so Le Maire, sei der einfachste und schnellste Weg die Ausarbeitung eines nationalen Gesetzestextes. Dieser solle „in den kommenden Wochen“ vorgelegt werden.

Laut dem aktuell erarbeiteten Rechtsvorschlag solle dann „nicht nur das Kriterium des Wohnsitzes, sondern auch das Kriterium der (gesellschaftlichen) Rolle“ des Einzelnen berücksichtigt werden. Le Maire fordert, dies müsse für alle Vorsitzenden und Generaldirektoren von Großunternehmen und Börsenkapitalisierungen gelten. Konkret betreffen würde die Regelung somit alle in den Indizes CAC 40 und SBF 120 gelisteten Gesellschaften.

Bereits am Montag vergangener Woche hatte der Minister angekündigt, die Regierung plane darüber hinaus strengere Sanktionen bei Nichteinhaltung der Steuervorschriften. Eine Alternative zu solchen Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene sei lediglich „der Umweg über individuelle Neuverhandlungen der bilateralen Steuerabkommen zwischen Frankreich und allen Staaten, in denen eine Reihe von Vorsitzenden der größten französischen Unternehmen ihren Wohnsitz haben“, sagte Le Maire. Er fügte hinzu, dass dies „nicht schnell genug gewesen wäre“.

Auf Nachfrage, wie viele Unternehmenschefs von den neuen Regelungen betroffen sein könnten, verwies der Minister auf das Steuergeheimnis. Er betonte aber, nach der Verabschiedung der neuen Richtlinien werde „kein großer französischer Wirtschaftsführer mehr in der Lage sein, Steuern außerhalb Frankreichs zu zahlen.“

Faktisch könnte der Gesetzgebungsprozess allerdings insbesondere durch diverse rechtliche Hürden erschwert werden.

25 Prozent Körperschaftssteuer bis 2022

Im Dezember hatte der französische Premierminister Édouard Philippe die Verschiebung der geplanten Senkung der Körperschaftssteuer für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 250 Millionen Euro angekündigt.Damals erklärte der französische Regierungschef: „Wir fordern von den größten Unternehmen weitere Anstrengungen, damit wir 1,8 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen lockermachen können.“

Während der Debatte betonte auch Le Maire erneut, dass „der Steuersatz von 25 Prozent nicht in Frage gestellt wurde, und nie in Frage gestellt wird“. „Im Jahr 2022 werden alle französischen Unternehmen einen Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent entrichten. Es ist eine grundlegende Verpflichtung, mit der die Attraktivität unseres Landes und der Erfolg unserer Unternehmen gefördert werden. Die Stärke eines Steuersystems liegt in seiner Klarheit und Konsistenz,“ fügte er hinzu.

Eine internationale Körperschaftssteuer?

Im Vorfeld des G7-Finanzministertreffens, das unter französischem Vorsitz stattfinden wird und sich auf die Bekämpfung von Ungleichheiten konzentriert, bekräftigte Le Maire seinen Wunsch, eine internationalen „Mindestkörperschaftssteuer“ festzulegen. Ein solches System könne als Schutz vor Steueroptimierungspraktiken von global agierenden Unternehmen dienen. „Es gibt multinationale Unternehmen, die alle möglichen Steuersysteme gefunden haben, um Steuern zu vermeiden,“ erklärte Le Maire. „Die steuerzahlenden Bürger können und wollen nicht hinnehmen, dass multinationale Unternehmen ihren Hauptsitz einfach in Steueroasen verlegen, um Gewinne dort abzuschreiben und so Steuern zu vermeiden.“

Le Maire zeigte sich überzeugt, dass die Mehrheit der G7-Länder – „sogar die Vereinigten Staaten“ – bereit wären, ein solches Steuersystem einzuführen. Seiner Ansicht nach müsse sich die Debatte vor allem auf die Steuersätze konzentrieren: „Wir werden lange Diskussionsnächte haben.“

Übersetzung: Tim Steins

Erschienen bei EurActiv.

Der Tagesspiegel und das europapolitische Onlinemagazin EurActiv kooperieren miteinander.

Grégoire Normand

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false