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Das Atomkraftwerk im elsässischen Fessenheim

© dpa/Patrick Seeger

Frankreich: Gericht kippt Schließungs-Dekret für Atomkraftwerk Fessenheim

Im Streit um die Schließung des ältesten aktiven Atomkraftwerks Frankreichs hat das oberste Verwaltungsgericht eine Entscheidung der Regierung Hollande revidiert.

Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten.

Der Betreiber EDF habe die Schließung damals nicht beantragt, resümierte der Staatsrat. Laut französischen Medien muss die Mitte-Regierung von Premier Édouard Philippe nun ein neues Dekret erlassen. Der Beschluss von 2017 war noch unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande veröffentlicht worden.

Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor. Das Atomkraftwerk unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive in Frankreich und gilt Kritikern seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen. (dpa)

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