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Frankreich: Präsident ist künftig absetzbar

Bei schweren Amtsverfehlungen ist der Präsident der französischen Republik künftig durch das Parlament absetzbar. Eine entsprechende Verfassungsreform billigte ein Sonderkongress des Parlaments.

Paris - Die Parlamentarier können den Präsidenten künftig abwählen, wenn dessen Verhalten "offensichtlich unvereinbar mit seiner Amtsausübung" ist. Neun Wochen vor der Präsidentenwahl in Frankreich erfüllten die in Versailles versammelten Abgeordneten und Senatoren damit ein altes Wahlversprechen von Staatschef Jacques Chirac aus dem Jahr 2002. Bei 449 Ja-Stimmen gegen 203 Nein-Stimmen sowie 217 Enthaltungen wurde die umstrittene Verfassungsreform beschlossen.

Vor allem in der Regierungspartei UMP hatte es Vorbehalte und Kritik an dieser französischen Anlehnung an das amerikanische Impeachment-Verfahren gegeben. UMP-Präsidentschaftskandidat Nicolas Sarkozy will einen "starken Präsidenten", konservative Abgeordnete geißelten die Reform als die Einführung eines "legalen Putsches".

Juristisch belangt werden konnte der Staatspräsident bisher nur wegen Hochverrats, und das auch nur in einem komplizierten Verfahren. Chirac selbst war wegen seiner bestätigten Amtsimmunität um Verfahren in mehreren Finanzskandalen herumgekommen. (tso/dpa)

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