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Politik: Französisches Parlament für totales Burka-Verbot

Abgeordnete setzten sich über verfassungsrechtliche Bedenken hinweg – Opposition enthält sich

Nach mehrtägiger Debatte hat die französische Nationalversammlung am Dienstag mit großer Mehrheit in erster Lesung ein Gesetz über das sogenannte Burka- Verbot verabschiedet. Mit dem Gesetz soll die Verdeckung des Gesichts in der Öffentlichkeit total untersagt werden. Der islamische Schleier Nikab, der einen Sehschlitz für die Augen freilässt, oder die Burka, die die Augen hinter einem Gitter verbirgt, werden in dem Text jedoch nicht ausdrücklich erwähnt.

Für Verstöße werden Frauen Bußen von bis zu 150 Euro angedroht. Im Fall der Weigerung oder bei Wiederholungen kann ihnen zusätzlich der Besuch eines staatsbürgerlichen Kurses auferlegt werden. Männer, die Frauen zum Tragen eines solchen Schleiers zwingen, müssen mit Strafen von bis zu einem Jahr Haft sowie mit Geldbußen bis zu 30 000 Euro rechnen. Sind die betroffenen Frauen minderjährig, drohen ihnen Strafen bis zu zwei Jahren und 60 000 Euro.

Für den von der konservativ-liberalen Regierung eingebrachten Text stimmten von den 577 Mitgliedern der Nationalversammlung 335 Abgeordnete des Regierungslagers sowie 14 von der Opposition. Nur ein Deputierter stimmte dagegen. Sozialisten, Kommunisten und Grüne enthielten sich der Stimme. Sie wollten damit klar machen, dass sie im Interesse der Würde der Frauen für ein Verbot sind, dies jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen auf öffentliche Räume wie Ämter, Banken oder Schulen beschränkt sehen wollten. Ein Verbotsgesetz, das vom Conseil Constitutionel, dem französischen Verfassungsgericht, gekippt würde, wäre nach ihrer Ansicht schlechter als überhaupt kein Gesetz und würde radikalen Islamisten einen billigen Triumph bescheren. Die gaullistische Justizministerin Michèle Alliot-Marie wertete das Ergebnis der Abstimmung dagegen als einen „Sieg der Demokratie, der Republik und ihrer Werte“. Der Conseil d’Etat (Staatsrat), der die Regierung bei der Gesetzgebung berät, hatte wegen der möglichen Verletzung individueller Freiheitsrechte vor einem Totalverbot gewarnt. Darüber hatte sich die Regierung jedoch hinweggesetzt.

Das Gesetz geht jetzt an den Senat, dessen Zustimmung auf Grund seiner konservativen Mehrheit dort als sicher gilt. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt soll das Gesetz aber erst nach einer Frist von sechs Monaten in Kraft treten, während der bei Frauen, die den Vollschleier tragen, eine „Kampagne des Dialogs und der Überzeugungsarbeit“ unternommen werden soll.

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