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Politik: Frei sprechen für die Wahrheit (Kommentar)

Straffreiheit für Zeugen von Untersuchungsausschüssen im Parlament? Das klingt nach einer weiteren Verrechtlichung der Politik, ist aber trotzdem richtig.

Straffreiheit für Zeugen von Untersuchungsausschüssen im Parlament? Das klingt nach einer weiteren Verrechtlichung der Politik, ist aber trotzdem richtig. Denn diese Gremien sind immer in Gefahr, an Wirkung zu verlieren. Zu schnell kann es nur noch um politisch-taktische Vorteile gehen, darum halt, ob die Opposition der Regierung zusetzen kann. Oder umgekehrt die Regierung der Ex-Regierung, wie im vorliegenden Fall der Spendenaffäre. Hier setzt Hans-Christian Ströbele, linker grüner Parlamentarier und Strafverteidiger, mit seinem Vorschlag für das neue Gesetz zu Untersuchungsausschüssen an: Wenn wirklich und vorrangig ein Interesse an Aufklärung besteht, dann muss man die Zeugen zur Wahrheit locken können. Es ist daher probat, solchen Zeugen, die sich mit der Wahrheit selbst belasten könnten, Straffreiheit zu gewähren - aber auch nur dann, wenn sie kein Verbrechen begangen haben. Noch einmal: kein Verbrechen! Dazu zählen zum Beispiel Mord und Totschlag. Derartige Taten müssen mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Betrug kann auch mit zwei oder drei Jahren Haft bestraft werden, ist aber in aller Regel ein Vergehen, kein Verbrechen. So wie Bestechlichkeit. Oder Untreue. Und um so etwas geht es im Untersuchungsausschuss. Wäre es nicht am besten, dafür tatsächlich Zeugen zu finden? Aus diesem Grund: Strafverteidiger aller Bundestagsfraktionen, vereinigt euch. Für einen befristeten Versuch.

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