zum Hauptinhalt

Politik: Frist für Rehabilitierung nochmals verlängert Opfer von SED-Unrecht können

bis 2006 Entschädigung beantragen

Berlin (afk). Opfer von SEDUnrecht sollen noch bis 2006 die Möglichkeit haben, ihre Rehabilitierung und Ausgleichsleistungen zu beantragen. Der Bundesrat wird einem entsprechenden Antrag der Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt an diesem Freitag mit großer Mehrheit zustimmen; die Zustimmung des Bundestages gilt als sicher, weil die rot-grüne Koalition die Verlängerung schon im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Bislang waren Anträge nur bis Ende 2003 möglich.

Grund für die Verlängerung ist, dass offenkundig noch lange nicht alle von der SED Verfolgten und Benachteiligten einen Entschädigungsantrag gestellt haben, zum Teil aus Unwissen, zum Teil aus Scheu oder dem Unwillen heraus, sich nochmals mit ihren Erfahrungen in der DDR auseinander zu setzen. Doch waren zuletzt die Antragszahlen nach wie vor hoch. 2002 liefen bei den Behörden 2750 Anträge nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz ein, 4544 verwaltungsrechtliche Anträge und 6765 Anträge, die sich auf berufliche Nachteile bezogen. Die Thüringer CDU-Regierung geht davon aus, dass allein in ihrem Land noch 4000 bis 5000 Personen antragsberechtigt sind. Ein großer Teil der SED-Opfer lebt in den alten Bundesländern.

-

Zur Startseite