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Politik: Frist ohne Regeln

Von Jan Dirk Herbermann, Genf Nach einer hitzigen nationalen Debatte fällen die Schweizer am Sonntag ihr Urteil: Soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten Wochen entkriminalisiert werden? Oder sollen die alten Regelungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches von 1942 gültig bleiben?

Von Jan Dirk Herbermann, Genf

Nach einer hitzigen nationalen Debatte fällen die Schweizer am Sonntag ihr Urteil: Soll der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten Wochen entkriminalisiert werden? Oder sollen die alten Regelungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches von 1942 gültig bleiben? Damit würde die Alpenrepublik eines der strengsten Gesetze zur Abtreibung in Europa behalten.

Regierung und Parlament zumindest setzen sich für die liberale Variante der Neufassung ein. Und damit erhalten die Politiker laut Umfragen von einer Mehrheit der Eidgenossen auch Rückendeckung. Nach der neuen Regelung wäre es jeder Frau freigestellt, die Schwangerschaft zu unterbrechen, sofern sie dies in den ersten zwölf Wochen schriftlich von einem Arzt verlangt. Der Mediziner muss die Antragstellerin beraten. Zudem muss die Frau eine „Notlage geltend machen". Bisher wurde diese „Notlage“ gesetzlich jedoch noch nicht konkretisiert, denn es soll verhindert werden, dass der betroffenen Frau wieder eine Hürde in den Weg gestellt wird. Schließlich sollen nur noch die Schwangeren bestimmen.

„Sie bekommen die Autonomie, in den ersten zwölf Wochen selbst zu entscheiden, ob sie einen Abbruch vornehmen lassen wollen“, betont die sozialdemokratische Abgeordnete Barbara Haering. „Die Kriminalisierung der Frauen hat damit ein Ende." Andere Kabinettsmitglieder erklären, wie wichtig es sei, dass dem Gesetz wieder Gültigkeit verschafft werden müsse. Man hat erkannt, dass „in der heutigen Gesellschaft offensichtlich der Wille fehlt, die geltenden Strafbestimmungen gegen unerlaubte Abtreibungen durchzusetzen". Die Zahlen sprechen für sich: Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 12000 Abtreibungen vorgenommen. Die meisten illegal, denn „anders nicht abwendbare Lebensgefahr oder eine große Gefahr… an der Gesundheit der schwangeren Frau" haben wohl selten vorgelegen. Die Justiz hat de facto resigniert. Seit 1988 ist keine Person mehr wegen eines ungesetzlichen Abbruchs einer Schwangerschaft verurteilt worden.

Die Gegner einer solchen Abtreibungslösung trauen den Frauen alleine jedoch offensichtlich keine vernünftige Entscheidung zu: „Das neue Gesetz blendet die Verantwortung des Staates total aus, die Frauen bekämen das alleinige Recht, über das werdende Leben zu entscheiden“, beklagt Elvira Bader, Abgeordnete der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP). Zusammen mit der CVP lehnen auch alle anderen christlichen Organisationen die Fristenregelung ab, einzige Ausnahme: der Schweizerische Evangelische Kirchenbund.

Neben der Fristenregelung steht am Sonntag noch ein zweiter Vorschlag zur Abstimmung an: die aus erzkonservativen Kreisen lancierte Volksinitiative „Für Mutter und Kind“. Diese christlichen Hardliner wollen die Abtreibung so gut wie ganz verbieten. Da aber sogar die kirchlichen Institutionen und Laienverbände die Idee ablehnen, sehen Meinungsforscher für die Fundamentalisten jedoch keine Chancen.

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