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Oskar Gröning im Gerichtssaal in Lüneburg (Niedersachsen).

© dpa

Früherer SS-Mann: Staatsanwaltschaft hält Oskar Gröning für haftfähig

Der frühere Freiwillige der Waffen-SS wurde wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verurteilt. Seine Anwälte sagen, er sei nicht haftfähig.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für haftfähig. „Den Antrag der Verteidigung auf Strafaufschub haben wir abgelehnt“, sagte Sprecherin Kathrin Söfker zu entsprechenden Medienberichten am Mittwoch. Gröning war im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein Amtsarzt halte den mittlerweile 96 Jahre alten Gröning grundsätzlich für haftfähig, sagte Söfker. Voraussetzung sei aber eine entsprechende medizinische und pflegerische Betreuung im Gefängnis. „Eine schriftliche Ladung zum Strafantritt ist noch nicht ergangen“, betonte Söfker. „Darüber muss noch entschieden werden.“

Grönings Verteidiger wolle juristisch gegen den Bescheid vorgehen, hieß es in den Berichten weiter. Er werde beim Landgericht Lüneburg einen Antrag auf eine entsprechende gerichtliche Entscheidung stellen. Sollte das Gericht für eine Haft entscheiden, so sei noch eine Beschwerde möglich. Sein Mandant sei nicht haftfähig. Zudem habe der Amtsarzt Gröning nicht körperlich untersucht. (dpa)

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