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Politik: Fünf osteuropäische Staaten vereinbaren gemeinsame Verhandlungslinie

Länder Mittel- und Osteuropas haben jetzt gemeinsame Richtlinien für Verhandlungen über Entschädigungen von NS-Zwangsarbeitern formuliert: Nicht die Höhe der Entschädigungssumme allein, sondern vor allem eine Definition des Kreises von Anspruchsberechtigten sei in der gegenwärtigen Phase der Debatte wichtig. Zu diesem Schluss kamen am Freitag in Prag Vertreter Tschechiens, Polens, Russlands, Weißrusslands und der Ukraine nach zweitägigen Beratungen über eine gemeinsame Haltung bei den von Otto Graf Lambsdorff geführten Verhandlungen mit der deutschen Wirtschaft.

Länder Mittel- und Osteuropas haben jetzt gemeinsame Richtlinien für Verhandlungen über Entschädigungen von NS-Zwangsarbeitern formuliert: Nicht die Höhe der Entschädigungssumme allein, sondern vor allem eine Definition des Kreises von Anspruchsberechtigten sei in der gegenwärtigen Phase der Debatte wichtig. Zu diesem Schluss kamen am Freitag in Prag Vertreter Tschechiens, Polens, Russlands, Weißrusslands und der Ukraine nach zweitägigen Beratungen über eine gemeinsame Haltung bei den von Otto Graf Lambsdorff geführten Verhandlungen mit der deutschen Wirtschaft. Nach Angaben des tschechischen Außenministeriums erreichten die fünf Staaten eine Übereinstimmung darüber, dass nur zwei Kategorien von Opfern anerkannt werden können: KZ-Häftlinge, die zur Sklavenarbeit benutzt und Menschen, die aus den besetzten Ländern Mittel- und Osteuropas zur Zwangsarbeit auf dem gesamten Territorium des "Großdeutschen Reiches" während der Kriegsjahre verschleppt worden waren. Nach territorialen Einschränkungen oder anderen Kategorien zu suchen, entspräche nicht der historischen Wahrheit. Im Klartext wurde damit etwa jenen Versuchen eine deutliche Absage erteilt, die zur Feldarbeit zwangsverpflichteten Menschen von den Entschädigungsansprüchen auszuschließen.

Der US-Anwalt Michael Hausfeld teilte in der tschechischen Hauptstadt am Freitag mit, dass man in beiden Kategorien zusammen mit etwa 1,72 Millionen noch lebenden Opfern rechne. Die Prager Beratungsrunde forderte eine Summe für die vor allem individuellen Entschädigungszahlungen "zwischen 10 und 15 Milliarden Mark". Damit reichen auch die zuletzt von der deutschen Seite angebotenen acht Milliarden Mark nicht aus. Um Druck auf weitere deutsche Unternehmen auszuüben, die während des Zweiten Weltkrieges zwar die Zwangsarbeiter benutzt hatten, sich jedoch bislang an der vorgesehenen Entschädigungsstiftung nicht beteiligen wollten, wurde am Freitag eine Liste von fünfzehn solchen Firmen veröffentlicht. Sie alle verfügten über ein Kapital von mindestens einer Milliarde Mark, hieß es in Prag. Weitere derartige Verzeichnisse sollten folgen.

Ludmila Rakusan

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