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Politik: Für Bayern könnt’s reichen

Sollte Jürgen W. Möllemann mit einer neuen Partei tatsächlich schon zur bayerischen Landtagswahl am 21.

Sollte Jürgen W. Möllemann mit einer neuen Partei tatsächlich schon zur bayerischen Landtagswahl am 21. September antreten wollen, hätte er theoretisch noch genügend Zeit, alle Fristen einzuhalten. Der Noch-FDP-Politiker müsste zuerst auf einer Gründungsversammlung ein Parteiprogramm und eine Satzung beschließen lassen. Zudem muss ein Vorstand gewählt werden, der aus mindestens drei Personen besteht. Zur offiziellen Registrierung reichen sieben Mitglieder. Über die Gründungsversammlung muss ein Protokoll geführt werden, das dem Bundeswahlleiter überreicht wird. Der überprüft, ob das Programm dem Parteiengesetz entspricht – und fertig ist die Möllemann-Partei. „Es ist also einfacher, eine Partei zu gründen, als ein Geschäft aufzumachen“, sagt Kersten Buchholz, verantwortlich für Parteineugründungen beim Bundeswahlleiter.

Dann aber müsste Möllemann noch einige Hürden nehmen, will er tatsächlich im Herbst bei der Bayern-Wahl antreten. Spätestens am 23. Juni müsste die Möllemann-Partei dem bayerischen Landeswahlleiter den Wunsch zur Teilnahme an der Wahl anzeigen. Bis dahin muss seine Partei einen Landesvorstand und, so lässt sich das Parteiengesetz auslegen, eine Basis mit Kreis- und Ortsverbänden haben. Um auf allen Wahllisten stehen zu können und damit eine Chance zu haben, die Fünfprozenthürde zu nehmen, braucht Möllemann insgesamt 4000 Unterschriften in den sieben bayerischen Regierungsbezirken. Der Westfale dürfte sogar selbst antreten – allerdings muss er dann laut Landeswahlleiter bis zum 15. Juni seinen Hauptwohnsitz nach Bayern verlegen. Dass Möllemann 1945 in Augsburg geboren wurde, reicht nicht.

Sebastian Feuss

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