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Politik: Für die Umwelt

Am 13. Juni ist Europawahl.

Am 13. Juni ist Europawahl. Diese Wahl entscheidet über ein Parlament, dessen Gesetze unseren Alltag immer stärker bestimmen. Einige dieser Gesetze wollen wir hier erklären.

Das Europaparlament hat im vergangenen Jahr durchgesetzt, dass Umweltverschmutzer in der EU künftig schärfer zur Verantwortung gezogen werden. Mit klarer Mehrheit hat es im vergangenen Dezember eine entsprechende EU-Richtlinie verabschiedet. Die europaweit geltenden Regeln beruhen auf dem Verursacherprinzip. Unternehmen werden künftig dazu verpflichtet, Umweltschäden vorzubeugen. Wenn sie dennoch zum Beispiel Gewässer verschmutzen, Flora und Fauna schädigen oder Böden mit schädlichen Substanzen belasten, werden sie in der EU für die Bereinigung der Schäden aufkommen müssen.

Die EU-Richtlinie gilt auch für Umweltschäden, die durch die Landwirtschaft verursacht werden. Sie sieht allerdings keine Haftung für Nuklearschäden wie beim Tschernobyl-Unfall vor. Hier gelten weiter ausschließlich internationale Konventionen. Zum Bedauern der Grünen folgte das EU-Parlament auch nicht dem Vorschlag, eine zivilrechtliche Haftung für mögliche Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) festzulegen. Die EU-Kommission hatte bei der Vorlage der GVO-Freisetzungs-Richtlinie versprochen, für diese speziellen Fälle gesonderte Regeln vorzuschlagen.

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