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Gute Pflege müsse der Gesellschaft etwas Wert sein, betonte Gesundheitsminister Spahn.

© dpa/Bodo Marks

Für verbesserte Leistungen: Kabinett billigt höhere Beiträge zur Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung wird ab Januar teurer. Das Bundeskabinett beschloss, die Beiträge um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent anzuheben.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für die Anhebung des Beitrags zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte gegeben. Zum 1. Januar 2019 soll der Beitrag auf 3,05 Prozent und für Kinderlose auf 3,3 Prozent des Bruttolohns steigen. Dies soll Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro im Jahr in die Pflegekasse spülen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründete den Anstieg mit verbesserten Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Dringend müssten auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden. Die Pflegeversicherung werde deshalb in diesem Jahr ein Defizit von voraussichtlich über drei Milliarden Euro erwirtschaften. Die Anhebung des Beitragssatzes um 0,5 Prozentpunkte führt laut Ministerium zu Mehreinnahmen von 7,6 Milliarden Euro. Das garantiere Beitragsstabilität bis 2022.

Spahn betonte, gute Pflege müsse der Gesellschaft etwas Wert sein. In den vergangenen vier Jahren hatte die Bundesregierung in mehreren Reformschritten die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert und unter anderem mehr Hilfen für pflegende Angehörige sowie neue Einstufungskriterien für Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade beschlossen. Die Zahl der Leistungsempfänger stieg daraufhin stark an. Erhielten Ende 2016 rund 2,95 Millionen Menschen Leistungen, werden es nach Informationen der Krankenkassen Ende 2018 schätzungsweise rund 3,46 Millionen sein.

Zusätzliche Kosten wird auch das 2019 in Kraft tretende Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zur Folge haben. Dazu gehören die Anschubförderung für die Digitalisierung im Pflegebereich, mehr Stellen für die stationäre Altenpflege und die Förderung der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte. Ab 2020 entstehen für die geplante bessere Vergütung der Beratungsbesuche für Pflegegeldbezieher zusätzliche Mehrausgaben.

„Allein diese Posten sowie die Finanzierung des demografisch bedingten Ausgabenanstiegs machen eine Beitragsanhebung von 0,3 Prozentpunkten erforderlich“, erklärte Spahn. Mit der Beitragserhöhung um weitere 0,2 Prozentpunkte könnten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen wie die kontinuierliche Anpassung der Sachleistungsbeträge in der Pflegeversicherung an die Personalentwicklung und die weitere Entlastung pflegender Angehöriger umgesetzt werden. (KNA, Reuters)

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