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Anne Maier-Göring, Vorsitzende Richterin, vor Beginn der Urteilsverkündung.

© Georg Wendt/dpa

G-20-Krawalle in Hamburg: Ein kühles Urteil für ein heißes Thema

Die Strafen sind gemäßigt für die Gewalt auf der Elbchaussee. Aber es geht vor Gericht nicht ohne differenzierten Blick. Ein Kommentar

Brennende Autos, qualmende Mülleimer, Scherben – die Hamburger Elbchaussee bot ein verheerendes Bild nach den G-20-Krawallen im Juli vor drei Jahren. Vermummte Demonstranten hatten die Gewaltsau rausgelassen. Oder waren es keine Demonstranten? So jedenfalls sah es die Staatsanwaltschaft, die das Ganze als paramilitärischen Angriff abgeurteilt sehen wollte. Nun fallen die Strafen wenig dramatisch aus, nur einer von fünf Angeklagten soll nach umfangreicher Beweisaufnahme eine Haftstrafe antreten müssen.

Schlappe Justiz? Eher sieht es so aus, als sei das Gericht den politischen Temperamenten auf allen Seiten mit hanseatischer Kühle begegnet. Vier der fünf Angeklagten waren keine eigenen Gewalttaten oder Brandstiftungen nachgewiesen worden. Sie haften im Wortsinn als Mitläufer. Ob und wie diese Konstruktion einer möglichen Revision standhält, wird man sehen. Fraglich ist aber, ob sie stabil genug wäre, um mehrjährige Haft darauf zu stützen. Laut Gericht sei der Aufmarsch zumindest in Teilen politischer Protest gewesen und kein ganzheitlicher Bruch des Landfriedens. Differenzierung tut not. Es wäre im Sinne der Demonstrationsfreiheit viel verlangt, wenn Teilnehmer sich bei Ausschreitungen aus der Menge sofort zurückziehen müssten, um einer Strafe sicher zu entgehen.

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