zum Hauptinhalt

G-8-Proteste: Bannmeile um Heiligendamm bleibt

Der Sternmarsch der Globalisierungsgegner zum Tagungsort des G-8-Gipfels bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot ab.

Der Sternmarsch der Globalisierungsgegner zum Tagungsort des G-8-Gipfels bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte einen Eilantrag gegen das Verbot ab. Der Sternmarsch dürfe angesichts der Sicherheitsrisiken nicht in der Verbotszone um den Tagungsort stattfinden.

Die geplante Veranstaltung von Globalisierungskritikern war von der Versammlungsbehörde verboten worden. Zugleich erließ sie ein weiträumiges allgemeines Versammlungsverbot rund um den Tagungsort des G8-Gipfels.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hatte das Verbot teilweise außer Vollzug gesetzt und erlaubte den Teilnehmern des Sternmarsches, sich bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den G8-Tagungsort zu nähern. Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hatte das allgemeine Versammlungsverbot rund um Heiligendamm jedoch wieder in Kraft gesetzt. Hiergegen richtete sich die mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde. (mit dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false