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Gasprom-Streit: Prozess-Sieg für Schröder gegen Westerwelle

Im Rechtsstreit um die Kritik an Gerhard Schröders Gasprom-Engagement hat der Altkanzler vor Gericht einen Sieg gegen FDP-Chef Westerwelle errungen. Der FDP-Chef darf nicht behaupten, Schröder habe Gasprom einen "Auftrag" erteilt.

Hamburg - Westerwelle muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. Der FDP-Chef hatte in einem Interview gesagt, er «gönne Schröder jeden Rubel», finde es aber problematisch, dass dieser «als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt». Schröder wies dies als falsch zurück und klagte. Das Landgericht Hamburg verbot Westerwelle per einstweiliger Verfügung eine Wiederholung seiner Äußerung und drohte ihm bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Der FDP-Chef berief sich auf die Meinungsfreiheit und legte Widerspruch ein.

Am Montag bestätigte der Richter die einstweilige Verfügung. Zur Begründung sagte er, es bleibe dem FDP-Chef «selbstverständlich unbenommen, das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf und pointiert - zu kritisieren». Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsfreiheit. Das Gericht wertete Westerwelles Bemerkung aber nicht als Meinungsäußerung, sondern als falsche Tatsachenbehauptung.

Westerwelle sagte nach dem Urteil: «Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen.» Der FDP-Chef wollte jetzt die schriftlichen Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er gegen das Hamburger Urteil Rechtsmittel einlegt.

«Ich bleibe bei meiner Wertung, dass die Seitenwechsel Gerhard Schröders nach seinem Ausscheiden aus dem Amt unappetitlich und fragwürdig sind», erklärte der FDP-Chef. Das Gericht habe eine konkrete Formulierung beanstandet, aber nicht über seine Kritik am Verhalten des Altkanzlers entschieden. (tso/dpa)

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