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Gastronomie: Kneipenwirte wollen Rauchverbot zu Fall bringen

Die neuen Gesetze zum Nichtraucherschutz in Gaststätten werden wohl ein Fall für Karlsruhe: Wirte aus mehreren Bundesländern fürchten um ihre qualmende Stammkundschaft und wollen sich wehren - mit Unterstützung eines Verbandes.

Die Verfassungsklagen gegen das Rauchverbot häufen sich: Nach drei Kneipenwirten aus Baden-Württemberg will auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Man werde in Karlsruhe einen Tübinger Wirt unterstützen, da die Dehoga nicht von sich aus klagen könne, hieß es in Berlin.

Das Rauchverbot verletze die im Grundgesetz geschützten Rechte auf Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit, es vertreibe die Gäste aus der Gaststätte und bedrohe damit die Existenzgrundlage des Wirts, kritisierte der Verband. Zuvor hatten bereits Kneipenwirte aus Mannheim und Schwetzingen eine Klage eingereicht.

Kleine Kneipen fürchten um Existenz

"Als Unternehmerverband ist es unsere Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes überprüfen zu lassen und für Rechtsklarheit zu sorgen", sagte die Hauptgeschäftsführerin des Dehoga Bundesverbandes, Ingrid Hartges. Eine Verfassungsbeschwerde sei aber kein "Nein" zum Nichtraucherschutz. Dennoch seien vor allem Wirte kleinerer Kneipen über diese "staatliche Bevormundung" verärgert und fürchteten um ihre Existenz.

In der kleinen Kneipe des klagenden Tübinger Wirtes rauchen nach Angaben des Verbandes 70 Prozent der Stammgäste. Der Mann habe von August bis November 2007 über 30 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Seine Klage wurde nach Angaben der Dehoga von namhaften Verfassungsrechtlern vorbereitet, darunter der ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU).

Kein Platz für Raucherräume?

Rauchen ist seit dem 1. August 2007 in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Seit 1. Oktober 2007 gilt ein Rauchverbot für die Gastronomie auch in Hessen. Im kommenden Jahr wollen acht weitere Bundesländer den Griff zur Zigarette in den Lokalen verbieten. Im Februar folgen Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Eine Schonfrist für die Wirte gibt es dagegen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Dort beginnt das Rauchverbot erst zum 1. Juli 2008.

Auch die Wirte aus Mannheim und Schwetzingen, die ihre Klage bereits eingereicht hatten, sehen nach Angaben des Frankfurter Anwalts Christoph Kremer ihre wirtschaftliche Existenz in Gefahr. Sie hätten als Besitzer von Eckkneipen mit nur einem einzigen Raum keine Möglichkeit, ihren Gästen einen Platz zum Rauchen zu bieten. Deshalb wanderten die Gäste in größere Gaststätten mit separatem Raucherbereich ab. Dem Gesundheitsschutz sei damit nicht geholfen. (ho/dpa)

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