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Überwachen und Strafen - Alltag im Gefängnis

© Uli Deck/dpa

Gefängnisse: Häftlinge dürfen nicht nackt eingesperrt werden

Ohne Kleidung in eine videoüberwachte Zelle - das darf nicht passieren, urteilt das Bundesverfassungsgericht und setzt Grenzen für Sicherheitsmaßnahmen im Strafvollzug

Das Bundesverfassungsgericht hat den Umgang mit besonderen Sicherungsmaßnahmen für Strafgefangene eingeschränkt. Nach Ansicht des Zweiten Senats verstößt die Unterbringung eines vollständig entkleideten Häftlings über mehr als einen Tag in einer durchgängig videoüberwachten Zelle gegen dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss machten die Richter zudem den Gerichten schwere Vorwürfe, die zuvor den Fall beurteilt hatten. Sie hätten bei ihren Entscheidungen nicht ohne Weiteres die Ausführungen der Justizvollzugsanstalt (JVA) zugrunde legen dürfen, sondern „alle verfügbaren Erkenntnismittel“ ausschöpfen müssen.

Das Landgericht Kassel hat sich nun erneut mit dem Fall eines Mannes zu befassen, der im Jahr 2010 in der Abteilung für psychisch auffällige Gefangene in der JVA Kassel I untergebracht war. Als ein Zahnarzttermin für ihn abgesagt wurde, schlug und trat er gegen seine Zellentür. Die Bediensteten brachten ihn daraufhin in einen videoüberwachten Haftraum und zogen ihm die Kleidung aus. So blieb er zurück, bis ihm tags darauf eine Hose und eine Decke aus leicht reißendem Material gegeben wurde, mit dem die Gefahr von Selbstverletzungen ausgeschlossen werden sollte. Einen Tag später durfte er zurück in seine Zelle.

Der Beschluss des Landgerichts, mit dem es die Maßnahmen durchwinkte, ließe eine „grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Persönlichkeitsrechts“ erkennen, so die Karlsruher Richter. Dem Mann hätte sofort Spezialkleidung gegeben werden müssen, „um ihm ein Mindestmaß an Intimsphäre zu bewahren“ und ihn nicht zum Objekt des Strafvollzugs zu degradieren. Die Haftbedingungen für psychisch auffällige Gefangene sind auch anlässlich des Ex-Managers Thomas Middelhoff in die Diskussion geraten, der in seiner Zelle zur Suizidprävention engmaschig kontrolliert wurde.

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