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Politik: Gefahr aus Erfurt

Matschie kandidiert in Thüringen – bedroht das die Kanzlermehrheit?

Von Matthias Meisner

Am 13. Juni 2004 wird es ernst für Christoph Matschie – und der thüringische Landesvorsitzende der SPD wird sich entscheiden müssen. Für den 42jährigen Diplom-Theologen aus Jena geht es nach seiner als sicher geltenden Wahl in den Thüringischen Landtag nicht nur um die Frage, ob er vor allem in Erfurt oder in Berlin wirken will. Sondern auch darum, ob die knappe Mehrheit der rot-grünen Koalition im Bundestag – derzeit hat sie 306 von 603 Mandaten, vier mehr als zwingend nötig – noch knapper wird.

Der Wahlrechtsexperte Martin Fehndrich aus Duisburg hat am Wochenende darauf hingewiesen, dass Matschie nach dem thüringischen Abgeordnetengesetz nicht gleichzeitig im Landtag und Bundestag sitzen darf. Nimmt er aber das Mandat in Erfurt an – was für einen Spitzenkandidaten ja nahe läge –, verliert die SPD einen Sitz im Bundestag. Grund: Die SPD in Thüringen war bei der Bundestagswahl 2002 mit neun Direktkandidaten erfolgreich, bekam damit einen Sitz mehr, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zugestanden hätte. Dieses so genannte Überhangmandat darf die SPD im Bundestag nicht nachbesetzen. Es wäre „verbraucht“, wie Bundestagssprecher Hans Hotter sagt.

Auch Matthias Will, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, bestätigt dies – will aber über mögliche Konsequenzen nicht spekulieren. Doch womöglich wird die CDU in Thüringen das schon erledigen. Gut möglich ist, dass sie schon im Wahlkampf darauf hinweist, dass Matschie kein ernst zu nehmender Herausforderer sei – und nach Auszählung der Stimmen sowieso in Berlin bleiben wolle. Auch seinen Posten als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesbildungsministerium könnte der SPD-Mann dort behalten – mit Landtagsmandat aber nicht mehr.

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