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Politik: Gegen aktive Sterbehilfe

Politiker von Grünen und Union lehnen SPD-Gesetzesinitiative ab

Berlin. In Deutschland gibt es zurzeit keine Mehrheit für ein Sterbehilfegesetz, wie es der SPD-Abgeordnete Rolf Stöckel in der vergangenen Woche vorgeschlagen hatte. „Wir müssen zwar über das hochsensible Thema diskutieren“, sagte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Petra Selg, dem Tagesspiegel. „Aber wir brauchen und wollen keine Euthanasie“, entgegnete sie dem Abgeordneten Stöckel. Auch CDU-Vize Christoph Böhr warnte am Wochenende, die Zulassung aktiver Sterbehilfe wäre ein „ethischer und verfassungsrechtlicher Dammbruch, der nicht mehr zu heilen wäre“.

Der SPD-Parlamentarier Stöckel hatte vor Ostern einen zweiseitigen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen todkranke Menschen selbst über ihr Lebensende bestimmen. Mit einer Patientenverfügung sollen sie Vorkehrungen treffen können für den Fall, dass sie später ihren Willen nicht mehr äußern können. Grundsätzlich ist die Patientenverfügung von der deutschen Rechtsprechung anerkannt. Vor allem beim Wachkomapatienten kommt es aber immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Ärzten und Bevollmächtigten, wie diese anzuwenden ist. In seinem Antrag fordert Stöckel, dass Ärzte oder Behandelnde unter Strafe gestellt werden sollen, wenn sie einen ärztlichen Eingriff gegen den Willen des Patienten vornehmen.

Das stößt auf Kritik in der FDP. „Dadurch wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belastet“, sagte der FDP-Gesundheitsexperte Detlev Parr dem Tagesspiegel. Außerdem forderte er, dass die Patientenverfügung jährlich neu bestätigt werden müsse. Das ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. In wenigen Wochen will eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Justizministeriums ohnehin Vorschläge unterbreiten, wie Rechtssicherheit für die Patientenverfügung geschaffen werden kann.

Bei den Bischöfen in Deutschland wird der Vorstoß des SPD-Abgeordneten mit Besorgnis beobachtet. Sie forderten in ihren Osterpredigten am Wochenende, mehr Respekt vor dem menschlichen Leben zu zeigen. Das Sterben eines Menschen dürfe niemals durch einen menschlichen Eingriff herbeigeführt werden, „auch nicht auf Verlangen des Sterbenden“, sagte der Berliner Kardinal Georg Sterzinsky. „Keine menschliche Macht kann den Tod überwinden“, sagte der Kardinal. Auch Bischof Wolfgang Huber, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), bezeichnete Ostern als „Fest des Lebens“, das Hoffnung für die Zukunft mache.

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