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Gehälter: Pfleger fordern Mindestlohn

Die Gewerkschaft Verdi will die Gehälter in der Pflege-Branche erhöhen. Besondere Probleme gibt es in diesem Berufszweig mit dem Nachwuchs.

Berlin - Der Berufsverband der Pflegeberufe und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordern angesichts drohenden Nachwuchsmangels einen Mindestlohn und deutlich mehr Gehalt für Pfleger. Nur so könne sichergestellt werden, dass junge Leute in diesem Beruf arbeiten werden. „Wenn die Pflege nicht stärker anerkannt wird, werden sich nur noch Menschen für eine solche Ausbildung interessieren, die sonst keinen Job bekommen“, sagte Franz Wagner vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe dem Tagesspiegel.

Viele private Altenheime und ambulante Pflegedienste zahlen oft weniger als sieben Euro in der Stunde. In den vergangenen zwölf Jahren sind laut Berufsverband bei steigenden Patientenzahlen außerdem rund 48 000 Pflegerstellen abgebaut worden. Oft würden Heimbewohner nicht rechtzeitig gewaschen, es fehle außerdem an menschlicher Zuwendung, klagen Betriebsräte. Verdi-Pflegeexperte Michael Musall fordert die Bundespolitik nun auf, sich an den Tarifverträgen mit den Berliner Heimbetreibern Vitanas und Vivantes zu orientieren. Dort sind Stundenlöhne von bis zu 14 Euro für das Pflegepersonal festgeschrieben. Laut Verdi erhalten ausgebildete Fachkräfte in einigen Pflegeheimen Löhne, die unter einem Drittel des Tariflohns liegen. „Für Fachkräfte fordern wir deutlich mehr als neun Euro pro Stunde“, sagte auch Wagner.

Interesse an Mindestlöhnen haben auch einige Arbeitgeber, die sich zunehmend einem ruinösen Wettbewerb um die niedrigsten Lohnkosten ausgesetzt sehen. Das gehe zu Lasten der Pflegebedürftigen. Verdi und der Berufsverband der Pflegeberufe kritisieren vor allem die kirchlichen Anbieter, für deren Mitarbeiter keine Tarifverträge gelten und die meist nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Nachdem es Verdi nicht gelungen ist, sich mit der Mehrzahl der Arbeitgeber auf einen flächendeckenden Tariflohn zu einigen, geht die Gewerkschaft nun davon aus, dass im Rahmen des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes eine Lohnuntergrenze festgelegt werden könnte. Aus dem Arbeitsministerium heißt es: „Dort, wo für weniger als die Hälfte der Beschäftigen kein Tarifvertrag gilt, greift das Mindestarbeitsbedingungsgesetz.“ Anders als beim bisher von Verdi favorisierten Entsendegesetz, ist hierfür keine Tarifbindung der in der Branche tätigen Unternehmen nötig. Vielmehr können Expertenausschüsse und die Bundesregierung die Notwendigkeit von Mindestlöhnen feststellen. Der Gesetzeszweck zielt auf die „Befriedigung der notwendigen sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnisse der Arbeitnehmer“ ab. Die Einführung von Mindestlöhnen durch diese Regelung ist zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Arbeitsministerium aber noch umstritten. Der CDU-Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe sagte dem Tagesspiegel: „Ich kann verstehen, wenn Tarifparteien über einen Mindestlohn reden. Ob hier das Mindestarbeitsbedingungsgesetz greift, hängt aber von der Einschätzung der Ausschüsse ab.“

Ein Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht vor, dass die Pflegekassen künftig nur noch Verträge mit Einrichtungen schließen, die ortsübliche Löhne zahlen. Das dürfte mancherorts der Verdi-Tariflohn sein. Hannes Heine

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