zum Hauptinhalt
Der BND sieht alles, aber sagt wenig. Hat er die Presse im Visier?

© Paul Zinken / dpa

Geheimdienste und Transparenz: Bundesnachrichtendienst muss Verrat verraten

Die Regierung mauert - doch jetzt hat das höchste Verwaltungsgericht das Kanzleramt zu Auskünften über Geheimschutzverstöße beim BND verpflichtet

Berlin - Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss künftig öffentlich berichten, in welchem Umfang Geheimnisse aus seinem Bereich nach außen gedrungen sind. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das für die Aufsicht über den Nachrichtendienst zuständige Kanzleramt aufgrund einer Eilklage des Tagesspiegels verpflichtet, Auskünfte über Zahl und Zeitpunkte von Geheimschutzverstößen beim BND zu erteilen, etwa, wenn interne, als „geheim“ oder „vertraulich“ eingestufte Dokumente an Medien gelangt sind (BVerwG 6 VR 2.15).

In der Presse veröffentlichte Dokumente von BND und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatten Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) im vergangenen Jahr dazu veranlasst, mit Strafanzeigen zu drohen. Altmaier verzichtete später darauf, anders als Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen, der damit umstrittene Ermittlungen gegen zwei Internet-Blogger wegen Landesverrats auslöste. Das Verfahren ist nach öffentlichen Protesten und einer Intervention von Justizminister Heiko Maas (SPD) eingestellt worden.

Die Bundesregierung hatte sich im vergangenen Jahr über die Durchstecherei von Geheimdokumenten an Medien beklagt und angekündigt, den Umgang mit amtlichen Verschlusssachen „optimieren“ zu wollen. Nähere Angaben zu Art und Umfang der Geheimschutzverstöße verweigerte sie jedoch. Erst auf Druck des Berliner Verwaltungsgerichts gab das Kanzleramt kürzlich zu, auch selbst mehrere „Prüfvorgänge“ zu Geheimschutzverstößen eingeleitet zu haben, bei denen journalistische Veröffentlichungen eine Rolle spielten. Zum BND, für den das Kanzleramt die Dienst- und Fachaufsicht hat, verweigerte es die entsprechenden Informationen.

Wie es hieß, berichte die Regierung zu möglichem Geheimnisverrat bei den Auslandsaufklärern ausschließlich den zuständigen Gremien im Bundestag, nicht aber der Öffentlichkeit und Presse. Würden die Informationen öffentlich, verweise dies auf Schwachstellen in der Sicherheitsarchitektur des BND, die sich ausländische Geheimdienste zunutze machen könnten. Zudem argumentierte die Regierung, Partnerdienste verbündeter Staaten verlören ihr Vertrauen, wodurch die Zusammenarbeit gefährdet sei.

Für Klagen, die den Geschäftsbereich des BND betreffen, ist allein das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Die Leipziger Richter hielten der Regierung jetzt entgegen, es sei eine „offenkundige Tatsache“, dass Geheimdienstinformationen verraten werden könnten. „Dass solche Verstöße vorkommen, ist das Schicksal nahezu jeden Nachrichtendienstes“ und sei nicht geeignet, das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des BND herabzusetzen. Offenkundig sei auch, dass Nachrichtendienste die Schwachstellen anderer Dienste auszunutzen bemüht seien. Eine Auskunft über die bloße Zahl der Geheimschutzverstöße sei aber „ungeeignet, derartige Bemühungen zu fördern“. Dagegen sei an dem Thema ein gesteigertes öffentliches Interesse vorhanden, weil die Regierung mit Strafverfahren wegen Geheimnisverrats gedroht habe.

Bis Dienstag hat das Kanzleramt die Auskünfte noch nicht übermittelt. Justizminister Maas ist dafür, Journalisten vor Landesverrats-Ermittlungen künftig besser zu schützen.

Zur Startseite