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Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) behauptete, es habe von ihr keine Stellungnahme zum Auslieferungsfall Puigdemont gegeben. Die gab es aber.

© Christophe Gateau/dpa

Geheimgespräch mit Journalisten: Zum Fall Puigdemont meinte Barley, was sie sagte

Die Justizministerin hatte die Freilassung des katalanischen Politikers begrüßt und damit Spanien verärgert - nach einer Tagesspiegel-Auskunftsklage legt sie dar, was hinter dem Vorfall steckt.

In der Diskussion um angebliche Äußerungen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zum Fall Puigdemont hat diese erstmals indirekt eingeräumt, Entscheidungen der deutschen Justiz kommentiert zu haben. Es habe dazu ein Telefongespräch mit einem Journalisten gegeben, für das jedoch Vertraulichkeit vereinbart worden sei, teilte das Ministerium mit. Die damaligen Angaben der Ministerin seien später „unabgesprochen“ und „höchst versehentlich“ an die Öffentlichkeit gelangt.

Die Ministerin kann sich nicht mehr genau erinnern

Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom April zufolge hatte die Ministerin den Beschluss des Oberlandesgerichts Schleswig, den katalanischen Politiker aus der Auslieferungshaft zu entlassen, als „absolut richtig“ bewertet. Nach Protesten der spanischen Regierung, die dies als Einmischung empfand, erklärte das Ministerium, Barley werde zum laufenden Verfahren keine Stellung nehmen und habe dies auch nicht getan. Zudem telefonierte Barley mit ihrem spanischen Amtskollegen, um das angebliche „Missverständnis“ auszuräumen.

Ob die Zitate so gefallen sind, wie sie wiedergegeben wurden, kann Barley jetzt nicht mehr bestätigen. Sie könne sich angesichts des Zeitablaufs und einer Vielzahl geführter Gespräche nicht mehr an die genauen Inhalte erinnern, teilt das Ministerium mit. Aufzeichnungen gebe es keine.

Die Veröffentlichung sei ein Versehen, hieß es

Wie es zur Veröffentlichung der umstrittenen Barley-Zitate kam, wurde offiziell zunächst verschwiegen. Erst nach einer Tagesspiegel-Auskunftsklage vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az.: VG 27 L 222.18) klärte das Ministerium jetzt über die Umstände auf. Demnach sei Barley persönlich von der „SZ“ am 4. April um ein „vertrauliches Hintergrundgespräch“ ersucht worden. Am 6. April sei das Telefonat geführt worden. Noch am selben Tag machte das Interview Schlagzeilen. Als die Ministerin sich umgehend über die Veröffentlichung der Zitate beschwerte, habe der Journalist von einem Versehen gesprochen und sich dafür entschuldigt.

Die Regierenden informieren über ihre Ansichten - aber nur "vertraulich"

Damit liegt es nahe, dass die „SZ“ die Justizministerin wohl zutreffend zitiert hat. Demnach hatte Barley ein Interesse, ihre kritischen Ansichten zur Strafverfolgung Puigdemonts unter Medienvertretern zu verbreiten, ohne dass dies jedoch direkt an die Öffentlichkeit gelangen sollte. Anders als behauptet, gab es also eine Stellungnahme. Derartige „Hintergrundgespräche“ gehören zur Praxis der Bundesbehörden bis hinauf in das Kanzleramt. Dabei werden ausgewählte Journalisten über politische Zusammenhänge und Ansichten der Regierenden informiert. Sie dürfen die dabei erhaltenen Informationen aber nicht öffentlich der Regierung zuschreiben, wenn sie darüber berichten sollten. Wer nicht in den vertraulichen Kreis eingeladen ist, wird von den dort erteilten Informationen ausgeschlossen. Termine, Inhalte und Teilnehmer der Gespräche hält die Regierung bisher geheim. Auch die Bundeskanzlerin reklamiert diese Praxis als behördliches Vorrecht.

Das Justizministerium verweigert weitere Auskünfte

Dass Barley die Verabredung mittels persönlicher SMS treffen konnte, lässt auf eine besonders enge Verbindung zur linksliberalen „SZ“ schließen. Barley möchte die Praxis auch weiter fortsetzen, ohne darüber Transparenz herzustellen. Sie habe „das Recht, Journalisten im Rahmen von Hintergrundgesprächen Informationen zukommen zu lassen und andere Journalisten von diesem Informationsfluss auszuschließen“, hieß es. Das Justizministerium verweigert deshalb Auskünfte, welche weiteren Informationen Barley zum Fall Puigdemont in vertraulichen Runden verbreitet hat.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts dazu steht noch aus. Kürzlich hatte das Bundesverwaltungsgericht auf einen Eilantrag des Tagesspiegels hin geurteilt, dass mitgeteilt werden muss, ob zu bestimmten Themen Geheimgespräche stattgefunden haben

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