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Keine Ermittlungen mehr. Generalstaatsanwalt Frank Lüttig und die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Bündnis 90/Die Grünen) bei einer Innenausschusssitzung im Bundestag im März dieses Jahres.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Geheimnisverrat in den Fällen Wulff und Edathy: Ermittlungen gegen Celler Staatsanwalt Lüttig eingestellt

Wer hat vertrauliche Informationen aus Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Wulff und den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Edathy weitergegeben? Die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wurden nun eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat die Ermittlungen gegen den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig wegen Verdachts auf Geheimnisverrat eingestellt. „Ein solches Verfahren ist zwingend unverzüglich einzustellen, wenn ein notwendiger Tatnachweis nicht zu führen ist“, sagte Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) am Montag im Rechtsausschuss des Landtags.

Auch die für den Fall zuständige Staatsanwaltschaft Göttingen teilte am Montag mit, Lüttig habe mit den Ermittlern kooperiert und dabei durch seine Aussagen neue Umstände zu Tage gefördert, die "es teilweise sogar als eher unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass Herr Dr. Lüttig die jeweiligen Informationen an die Presse weitergegeben hat". Nach Angaben der Staatsanwaltschaft liegen oder lagen ihr in keinem einzigen Fall "unmittelbare Beweise für eine strafrechtlich relevante unzulässige Preisgabe von Dienstgeheimnissen" vor. Auch gegen andere Personen werden nicht mehr ermittelt, da keine hinreichenden Beweise vorlägen.

Lüttig war vorgeworfen worden, vertrauliche Informationen aus den Ermittlungsverfahren gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff und den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy an Medien weitergegeben zu haben.

Unklar bleibt nun, wie die Interna an die Öffentlichkeit gelangten: „In jedem Fall kommen grundsätzlich auch andere, unterschiedliche Personen als Täter in Betracht“, sagte der Leiter der Göttinger Staatsanwaltschaft, Stefan Studenroth. Die Ermittlungen gegen Lüttig hätten „keinen genügenden Anlass zur Anklageerhebung gegeben“.

Mit dem Ende des Verfahrens wächst der Druck auf Justizministerin Niewisch-Lennartz, die die Ermittlungen gegen Lüttig im Februar im Landtag öffentlich gemacht hatte. Sollten die Ermittlungen, wie jetzt geschehen, eingestellt werden, sei die Ministerin nicht mehr tragbar, hatten CDU und FDP am Wochenende erklärt. Die Opposition vermutet, dass Niewisch-Lennartz aus parteipolitischem Kalkül den Namen Lüttigs öffentlich genannt hatte.

„Dass eine Justizministerin Verfahren gegen einzelne Landesbeamte in der Öffentlichkeit ausbreitet, ist für sich genommen bereits höchst problematisch. Wenn sich die Vorwürfe dann auch noch als falsch erweisen, ist das skandalös“, hatte der CDU-Fraktionschef im Landtag, Björn Thümler am Sonntag gesagt. Sollten die Vorwürfe gegen Lüttig letztlich unbegründet sein, „müsse man davon ausgehen, dass die Entscheidung, den Namen eines Beschuldigten zu nennen, politisch motiviert war“, erklärte FDP-Fraktionsvize Stefan Birkner. Lüttig ist CDU-Mitglied.

Der derzeit krankgeschriebene Jurist hatte in seiner Eigenschaft als Generalstaatsanwalt die Aufsicht über die von der Staatsanwaltschaft Hannover geführten Ermittlungsverfahren gegen Wulff und Edathy. Er hat aber bestritten, Vertraulichkeiten an die Öffentlichkeit gegeben zu haben. In beiden Fällen waren immer wieder Interna der Ermittler publik geworden.

Ex-Bundespräsident Christian Wulff war im Februar 2014 vom Vorwurf der Vorteilsannahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident freigesprochen worden. Im März 2015 war das Verfahren gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Kinderpornografie gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 5000 Euro eingestellt worden. (dpa/AFP)

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