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Geldauflage wegen Brechmitteleinsatz: Prozess gegen Polizeiarzt eingestellt

Fast neun Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz gegen einen Bremer Kokainkleindealer wird das Strafverfahren gegen den verantwortlichen Polizeiauftragsarzt eingestellt, weil er offenbar dauerhaft verhandlungsunfähig ist.

Darauf haben sich alle Prozessbeteiligten geeinigt, wie ein Sprecher des Landgerichts am Freitag mitteilte. Als Auflage muss der 49-jährige Angeklagte 20 000 Euro an die Mutter des Getöteten zahlen.

Im Auftrag der Polizei hatte der Gerichtsmediziner Ende 2004 dem nicht vorbestraften 35-jährigen Straßendealer Brechsirup und literweise Wasser mit einem Nasen-Magen-Schlauch eingeflößt – auch noch, als der Verdächtige nicht mehr ansprechbar war. Schließlich fiel der an einen Behandlungsstuhl Gefesselte ins Koma; elf Tage später, Anfang 2005, war er tot. Ihm war offenbar Wasser in die Lunge geraten.

Zweimal sprachen verschiedene Bremer Strafkammern den Arzt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Der Bundesgerichtshof hob jedoch beide Urteile auf und verwies den Fall zweimal zur erneuten Verhandlung nach Bremen. Im April begann der dritte Prozessdurchgang vor dem Landgericht.

Nach Justizangaben war das jahrelange Verfahren für den Angeklagten so belastend, dass er sich seit Oktober in der Psychiatrie befindet. Wahrscheinlich bleibe er dauerhaft verhandlungsunfähig. Würde das Verfahren fortgesetzt, bestünde laut einem Gutachten „akute Lebensgefahr“ – womit offenbar Selbstmord gemeint ist.

Wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt, sei „der Tod des Opfers durch eine staatliche Zwangsmaßnahme durch nichts zu rechtfertigen“. Doch für den Angeklagten stelle sich das Tatgeschehen als Unglücksfall infolge einer „Druck- und Ausnahmesituation“ dar. Laut Verteidigung hätte dem Arzt ein Verfahren wegen Strafvereitelung gedroht, wenn er die damals gängige Brechmittelvergabe abgelehnt hätte. Bei dem Prozess, so ein Gerichtssprecher, gehe es allein um die Individualschuld des Angeklagten, nicht aber um etwaiges Fehlverhalten der Politik. Zuletzt hatte der frühere Bürgermeister und Ex-Justizsenator Henning Scherf (SPD) als Zeuge die Brechmittelpraxis verteidigt. Erst seit dem Todesfall verzichtet die Bremer Justiz auf solche Zwangseinsätze.

Bei Polizeikontrollen verschlucken Dealer oft ihre in Kügelchen verpackten Drogen. Mit dem Einsatz von Brechmitteln sollen diese als Beweismaterial zutage gefördert werden. Mehrere Bundesländer griffen lange auch zwangsweise zu dieser Methode, bis 2006 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Zwangsvergabe als „unmenschlich und erniedrigend“ einstufte.

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