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Die Gewalttat in Chemnitz hatte eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen ausgelöst.

© Ralf Hirschberger / dpa

Geleakter Haftbefehl: Anklage gegen Justizvollzugsbeamten im Fall Chemnitz

Ein Justizvollzugsbeamter soll den Haftbefehl gegen Alaa S im Fall Chemnitz fotografiert und veröffentlicht haben. Nun drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht der sächsischen Hauptstadt Anklage gegen einen Justizvollzugsbeamten erhoben, der einen Haftbefehl im Fall Chemnitz bei Facebook veröffentlicht haben soll. Die Ermittler werfen dem Mann die Verletzung von Dienstgeheimnissen vor, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am Montag mitteilte.

Demnach soll der 37-Jährige mit seinem Handy den Haftbefehl gegen den Syrer Alaa S. fotografiert und an Dritte weitergeleitet haben. So habe er eine unkontrollierte Veröffentlichung ermöglicht. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Insgesamt wurde in dem Verfahren gegen 17 weitere Dresdner Justizvollzugsbedienstete ermittelt. Diese Ermittlungen seien inzwischen aber eingestellt.

Der Haftbefehl gegen den Beschuldigten im Fall des im August 2018 in Chemnitz getöteten 35-jährigen Deutschen Daniel H. war im Internet teils geschwärzt auf verschiedenen Seiten aufgetaucht. Unter anderem die rechtspopulistische Organisation Pro Chemnitz, Abgeordnete von AfD und einer rechten Gruppe in Bremen und Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann verbreiteten ihn weiter.

In dem Dokument werden die Namen des Opfers, der Richterin und Details zu den mutmaßlichen Tätern genannt. Zudem steht darin, wie das Opfer getötet wurde. Der Justizvollzugsbeamte wurde nach der Veröffentlichung Dienst suspendiert.

Die Gewalttat an H. hatte in Chemnitz eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst. Wegen des Tötungsdelikts steht seit Mitte März der Syrer S. vor Gericht. Die Anklage wirft ihm vor, H. gemeinsam mit einem flüchtigen Tatverdächtigen aus dem Irak erstochen zu haben.

Weil sie gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein sollen, wurden in Dresden außerdem weitere Justizvollzugsbeamte vom Dienst suspendiert. Insgesamt wird in diesem Zusammenhang gegen sechs Beschuldigte, darunter der 37-jährige Angeklagte, wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. (AFP)

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