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Politik: „Gemeinsame Interessen“

Der Staatsvertrag schafft eine vertragliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Die wichtigsten Passagen: „(.

Der Staatsvertrag schafft eine vertragliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der Bundesregierung und dem Zentralrat der Juden in Deutschland. Die wichtigsten Passagen:

„(. . .) Die Bundesregierung und der Zentralrat der Juden in Deutschland (. . .) vereinbaren eine kontinuierliche (. . .) Zusammenarbeit in den Bereichen, die die gemeinsamen Interessen berühren und in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Die Bundesregierung wird zur Erhaltung und Pflege des deutschjüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats (. . .) beitragen. (. . .) Zu den genannten Zwecken zahlt die Bundesrepublik Deutschland an den Zentralrat der Juden in Deutschland jährlich einen Betrag von 3 000 000 Euro, beginnend (. . .) mit dem Haushaltsjahr 2003. Die Vertragsschließenden werden sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren – beginnend im Jahr 2008 – hinsichtlich einer Anpassung der Leistung verständigen.“ Tsp

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