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Politik: Gemischtes Echo auf Vorschlag der Angestellten-Krankenkassen

Nach der Diskussion um Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und um Einschränkungen beim Recht der freien Kassenwahl ist es nun zu einem neuen Streit um die Bezahlung der Ärzte gekommen.Ausgelöst wurde der Streit vom Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), Herbert Rebscher.

Nach der Diskussion um Mindestbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung und um Einschränkungen beim Recht der freien Kassenwahl ist es nun zu einem neuen Streit um die Bezahlung der Ärzte gekommen.

Ausgelöst wurde der Streit vom Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen (VdAK), Herbert Rebscher. Rebscher sprach sich dafür aus, dass die Kassen "künftig, wo immer es machbar ist, die Vergütung von Ärzten und Krankenhäusern vom Behandlungserfolg abhängig machen". Eine solche "ergebnisorientierte Vergütung" könne die Qualität der Behandlung deutlich verbessern, sagte er am Dienstag der Tageszeitung "Die Welt".

Die Ärzteverbände reagierten empört auf den Vorstoß des Kassenfunktionärs. Das Bundesgesundheitsministerium äußerte such verhalten positiv und erklärte, es sei zu begrüßen, wenn im Gesundheitswesen Qualität honoriert werde. VdAK-Chef Rebscher, der vergangene Woche bereits mit seinem Vorschlag eines Mindestbeitrages für alle gesetzlichen Krankenkassen für Aufsehen sorgte, sagte: "Wir müssen doch den Ärzten finanzielle Anreize bieten, dass der Patient möglichst schnell wieder gesund wird."

Derzeit verdienten die Mediziner daran, dass die Patienten möglichst lange krank seien. Daher könne kein Arzt ein Interesse daran haben, dass sein Patient gesund werde. Rebscher räumte ein, dass es eine am Behandlungserfolg ausgerichtete Bezahlung nicht bei chronischen Krankheiten geben könne. Sie sei aber möglich bei Rheuma-, Knie und Rückenerkrankungen.

Die Ärzteschaft wies den Vorstoß einhellig zurück. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe wies auf mehrere Gefahren hin: So könnte bei einer Bezahlung nach Erfolg die Versuchung groß sein, Patienten ohne Heilungsaussicht gar nicht mehr zu behandeln oder aber kranke Menschen vorzeitig für geheilt zu erklären.

Ein deutliches Nein gab es aus der rotgrünen Regierungskoalition unterdessen zur Forderung von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf den halben Beitragssatz der billigsten Kasse zu begrenzen. Hundt hatte argumentiert, es sei nicht einzusehen, dass die Arbeitgeber mehr zahlen müssen, wenn der Arbeitnehmer sich freiwillig für eine teurere Kasse entscheide. "Unter einer rot-grünen Bundesregierung wird es weder einen Eingriff in die Autonomie der Beitragssätze geben noch eine Festschreibung des Arbeitgeberanteils", erklärte die Grünen-Abgeordnete Monika Knoche.

Carsten Germis

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