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Politik: Gen-Mais bleibt verboten

Saatgutkonzern scheitert mit Eilantrag vor Gericht

Berlin - Das Verwaltungsgericht Hannover hat dem Saatgutkonzern Monsanto nicht geholfen. Das Gericht wies ein Eilverfahren zur Zulassung des umstrittenen Monsanto-Gen-Maises 810 ab. Der Versuch, das Bundessortenamt per Gericht zur Zulassung des Maises auch als Saatgut zu zwingen, ist vorläufig gescheitert.

Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) sagte zufrieden: „Damit wird es vorerst nicht zu einem flächendeckenden Anbau dieses Gen-Maises kommen, der nicht mehr rückgängig zu machen wäre.“ Ihr Staatssekretär Alexander Müller sagte: „Wir fühlen uns bestätigt.“ Monsanto gab zunächst keine Stellungnahme ab.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass „grundsätzlich nur solche Entscheidungen im Eilverfahren möglich“ seien, die eine „Korrektur durch eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren zulassen, die also das Ergebnis nicht vorwegnehmen“. Zudem hält das Verwaltungsgericht die Wahrscheinlichkeit, dass Monsanto im Hauptsacheverfahren gewinnen könnte, für nicht allzu hoch.

Monsanto-Mais 810 ist in der Europäischen Union schon seit Jahren als Lebens- und als Futtermittel zugelassen, nicht jedoch als Saatgut. Schon 1997 hatte Monsanto die Zulassung in Europa beantragt. Auf Druck der Kommission ließ die zuständige Stelle in Frankreich den umstrittenen Gen-Mais zu. Im Oktober 2004 beantragte Monsanto, den Mais 810 als Lebens- und Futtermittel nach neuem EU- Recht zu notifizieren. Als Saatgut meldete der Konzern seinen Mais jedoch wieder nicht an. Inzwischen argumentiert das Unternehmen, die Zulassung als Saatgut sei darin ohnehin enthalten gewesen.

Das sieht Alexander Müller ganz anders. Er sagt: „Die gentechnikrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung sind nicht gegeben.“ Ein Gutachten im Auftrag seines Hauses gibt ihm Recht. Das Saatgut wäre demnach auch in Spanien, wo der Mais angebaut wird, nicht rechtmäßig auf dem Markt. Bis zum 11. Juli 2005 war offenbar auch die EU-Kommission dieser Meinung. Doch seither findet sich in ihrem Register eine neue eingefügte Zeile, die auch das Mon-810-Saatgut für genehmigt hält. Wie es dazu gekommen ist, darüber schweigt die Pressestelle der EU-Kommission.

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