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Politik: General klagt gegen Ministerium

Berlin - Der von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) entlassene General Jürgen Ruwe ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, sich per Disziplinarverfahren vom Vorwurf des Dienstvergehens zu rehabilitieren. Der Minister lehnte den Antrag des Ex-Generals ab, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst einzuleiten.

Von Robert Birnbaum

Berlin - Der von Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) entlassene General Jürgen Ruwe ist vorläufig mit dem Versuch gescheitert, sich per Disziplinarverfahren vom Vorwurf des Dienstvergehens zu rehabilitieren. Der Minister lehnte den Antrag des Ex-Generals ab, ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst einzuleiten. Ruwe sagte dem Tagesspiegel, er wolle gegen die Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen.

Ruwe war ebenso wie der seinerzeitige Inspekteur der Streitkräftebasis, HansHeinrich Dieter, in den Ruhestand versetzt worden, nachdem Dieter ihm dienstliche Unterlagen über ein Verfahren gegen Ruwes Sohn, einen Offiziersanwärter, zur Kenntnis gebracht hatte. Der Vorgang hatte starkes Aufsehen erregt, weil Ruwe und Dieter aus der Presse von der bevorstehenden Entlassung erfahren hatten, und der Verdacht geäußert wurde, die Entlassung hänge auch mit einer kritischen Haltung der Generale zur Bundeswehrreform zusammen. Unter Politikern der Koalition war die Frage laut geworden, ob die Entlassung verhältnismäßig war.

Jung hatte die Generale formell „ohne Angabe von Gründen“ entlassen. Ruwe hatte daraufhin im Januar ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst beantragt. Das Soldatengesetz gibt Soldaten, gegen die eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme verhängt werden kann, diese Möglichkeit der Selbstanzeige, „um sich vom Verdacht eines Dienstvergehens zu reinigen“. Die zuständige Dienststelle kann das Verfahren allerdings ablehnen. Beide Generale klagen außerdem gegen die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand. Das Ministerium nahm zu dem Vorgang nicht Stellung und verwies darauf, dass es zu Personalangelegenheiten generell keine Auskunft gebe.

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