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Politik: Genfood: EU: Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen besser gekennzeichnet werden

Die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln soll in Zukunft strenger geregelt werden. In langen, strittigen Verhandlungen kamen die EU-Kommissare in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause zu dem Ergebnis, dass gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln besser gekennzeichnet werden müssen.

Die Kennzeichnungspflicht bei gentechnisch veränderten Lebensmitteln soll in Zukunft strenger geregelt werden. In langen, strittigen Verhandlungen kamen die EU-Kommissare in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause zu dem Ergebnis, dass gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln besser gekennzeichnet werden müssen. Sie sollen vom Bauernhof bis zur Ladentheke zurückverfolgbar sein. Der Verbraucher solle selbst entscheiden, ob er gentechnisch veränderte Lebensmittel kauft oder nicht, so die Begründung der EU-Kommission.

Dabei werden jedoch nicht alle Forderungen der Verbraucherlobby erfüllt. Eier, Milch und Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt wurden, brauchen auch weiterhin nicht gekennzeichnet zu werden. Nach Ansicht der grünen Europaabgeordneten Hiltrud Breyer soll das Europaparlament diese Regelung weiter verschärfen. Denn Ministerrat und Europaparlament müssen ihr noch zustimmen.

Die Kennzeichnungspflicht soll in Zukunft auch dann bestehen, wenn die gentechnische Veränderung im Produkt nicht mehr nachgewiesen werden kann - etwa bei erhitztem Olivenöl oder Tomatenketchup. Die Händler sind heute zwar verpflichtet, Lebensmittel zu kennzeichnen, in denen gentechnische Veränderungen nachweisbar sind. Der Verbraucher hat jedoch bisher nicht die Möglichkeit zu erfahren, ob die Tomaten, aus denen der Ketchup hergestellt worden war, gentechnisch verändert waren. Einige Lebensmittel, zum Beispiel hoch raffiniertes Soja- oder Maisöl brauchten bisher gar nicht gekennzeichnet zu werden. Das soll sich in Zukunft ändern.

Ausgenommen von der Genehmigungs- und Kennzeichnungspflicht sollen weiter Lebens- und Futtermittel bleiben, die zu weniger als einem Prozent gentechnisch veränderte Substanz enthalten oder in denen genetisch veränderte Organismen nur zufällig vorhanden sind. Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte anlässlich des letzten Agrarrates eine "Null-Prozent-Regelung" gefordert. Die Erkenntnisse über die Auswirkungen genetisch veränderter Lebensmittel seien noch zu gering, argumentierte die Grünen-Politikerin. EU-Verbraucherkommissar Byrne vertritt die Ansicht, dass es unmöglich auszuschließen sei, dass etwa reine und verunreinigte Produkte in den gleichen Containern transportiert würden.

Mariele Schulze Berndt

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