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Politik: Gentechnik: EU-Gericht erlaubt Patente auf Leben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die europäische Biopatentrichtlinie und damit auch Patente auf Leben für rechtens erklärt. Das umstrittene EU-Gesetz schützt den menschlichen Körper nach Ansicht des EuGH ausreichend vor gentechnischen Manipulationen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die europäische Biopatentrichtlinie und damit auch Patente auf Leben für rechtens erklärt. Das umstrittene EU-Gesetz schützt den menschlichen Körper nach Ansicht des EuGH ausreichend vor gentechnischen Manipulationen. Laut Urteil vom Dienstag können deshalb Abfolgen menschlicher Gene im Zusammenhang mit einem technischen Verfahren zur gewerblichen Anwendung patentiert werden.

Zum Thema Online Spezial: Die Debatte um die Gentechnik Die EuGH-Richter in Luxemburg wiesen eine Klage ab, mit der die Niederländer die EU-Richtlinie zu Fall bringen wollten. Sie wollten die Fragen der Gentechnik mit nationalen Gesetzen regeln. Das EU-Gesetz sieht dem Urteil zufolge jedoch vor, "dass der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung keine patentierbare Erfindung darstellen könne". Auch die Entdeckung einzelner Bestandteile des menschlichen Körpers könne nicht geschützt werden. Der Patentschutz umfasse aber beim Menschen natürlich vorkommende biologische Daten, "soweit sie für die Durchführung und Verwertung einer besonderen gewerblichen Anwendung erforderlich" seien. Verfahren, die gegen die Menschenwürde verstoßen, könnten nicht patentiert werden.

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