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Politik: Gentechnik: Test fürs Solidarsystem

Bislang sah die Bundesregierung keinen Regelungsbedarf. Die privaten Kranken-, und Lebensversicherungen, so beschied sie erst kürzlich der Unionsfraktion, hätten sich doch darauf geeinigt, keine Gentests für Versicherungsverträge zu verlangen.

Bislang sah die Bundesregierung keinen Regelungsbedarf. Die privaten Kranken-, und Lebensversicherungen, so beschied sie erst kürzlich der Unionsfraktion, hätten sich doch darauf geeinigt, keine Gentests für Versicherungsverträge zu verlangen. Der Bundesjustizministerin, die sich die Euphorie mancher Genossen beim Thema Genforschung nicht so recht zu eigen machen will, genügt diese Selbstverpflichtung offenbar nicht. In einem Interview mit der Zeitung "Die Woche" plädiert Herta Däubler-Gmelin nun dafür, den Versicherern verbindliche Gentests gesetzlich zu verbieten.

Mehr noch. Versicherungen dürften Gentests weder verlangen noch verwerten oder verbreiten, fordert die SPD-Politikerin. Eine entsprechende Regelung in Österreich hält sie für "wegweisend". Im Paragraph 67 des dortigen Gentechnik-Gesetzes heißt es: "Arbeitgebern und Versicherern einschließlich deren Beauftragte und Mitarbeitern ist es verboten, Ergebnisse von Genanalysen von ihren Arbeitnehmern, Arbeitssuchenden oder von Versicherungsnehmern oder Versicherungswerbern zu erheben, zu verlangen, anzunehmen oder sonst zu verwerten."

Es sei erfreulich, dass die Versicherungen dies bislang auch in Deutschland beherzigten, so Däubler-Gmelin. "Allerdings werden wir wohl nicht umhinkommen, das auch im Versicherungsrecht genau zu regeln."

Bei der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" rennt sie damit offene Türen ein. "Das ist genau unser Tenor", freut sich Wolfgang Wodarg, der politische Kommissions-Sprecher der SPD-Fraktion, "wir unterstützen das voll". Gentests von Versicherern und die daraus resultierende Risiko-Selektion hätten "fatale Folgen", warnt Wodarg. Sie führten nicht nur zu Stigmatisierung und Ausgrenzung, sondern gefährdeten das gesamte Solidarsystem. Ähnliches gelte für Rabatte aufgrund der Ergebnisse freiwilliger Gentests.

Auch Monika Knoche, Gentechnik-Expertin der Grünen, plädiert dafür, nötigenfalls "dieses letzte Scharnier noch einzudrehen". Allerdings meint sie, dass Einforderung und Verwertung von Gentests aufgrund bestehender Vorgaben wie Diskriminierungsverbot, Selbstbestimmungsrecht und Datenschutz bereits "als verboten zu betrachten sind". Der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission, Hubert Hüppe (CDU) hingegen beklagt, dass bislang "jeglicher Wildwuchs stattfinden kann". Er könne die Initiative der Ministerin "nur begrüßen".

Auf Unverständnis und Ablehnung hingegen stoßen die Pläne der Regierung bei den Versicherern. "Wir werden uns vehement gegen eine Gesetzesänderung in diese Richtung wehren", sagt die Sprecherin des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), Gabriele Hoffmann. Abgesehen davon habe die Branche nie vorgehabt, Gentests als Voraussetzung für Versicherungsabschlüsse zu verlangen.

Allerdings wollten die Versicherer auchweiterhin die Ergebnisse eines freiwilligen Gentests erfahren. "Die Versicherer wären sonst in den Hintern gekniffen." Wisse jemand etwa, dass er die tödliche Erbkrankheit Chorea-Huntington bekomme, könne er ja jederzeitnoch eine Risiko-Lebensversicherung oder private Krankenversicherung abschließen. Die Prämien wären dann nicht risikogerecht, sprich zu günstig.

Nach Ansicht des Verbandes sollte die jetzige Regelung nicht geändert werden. Bisher bestimmt das Versicherungsvertragsgesetz, dass Versicherte vor Abschluss einer Kranken- oder Lebensversicherung alle Informationen über Krankheiten, Krankenhausaufenthalte und Krankheitsgeschichte der Familie mitteilen müssen. "Das gilt auch für die Ergebnisse freiwillig gemachter Gentests", sagt GDV-Sprecherin Hoffmann."Und so soll es bleiben."

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