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Politik: Gentests: "Recht auf Nichtwissen"

Die Bundesregierung will der Nutzung von Gentests durch Versicherungen und Arbeitgeber enge gesetzliche Grenzen setzen. Ein Sprecher von Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) bekräftigte am Mittwoch in Berlin, dass entsprechende Gesetzeslücken möglichst schnell geschlossen werden sollen.

Die Bundesregierung will der Nutzung von Gentests durch Versicherungen und Arbeitgeber enge gesetzliche Grenzen setzen. Ein Sprecher von Gesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) bekräftigte am Mittwoch in Berlin, dass entsprechende Gesetzeslücken möglichst schnell geschlossen werden sollen. "Niemand darf genötigt werden, einen Gentest zu machen, um eine Versicherung abzuschließen oder eine neue Stelle anzutreten", sagte Ministeriumssprecher Florian Lanz dem Tagesspiegel.

Das Ministerium reagierte damit auf Forderungen der deutschen Versicherungen, Gentests auch künftig zur Prüfung von Vertragsabschlüssen nutzen zu wollen. Bisher sind Versicherte verpflichtet, vor dem Abschluss einer Kranken- oder Lebensversicherung die Gesellschaften über die Ergebnisse freiwillig vorgenommener Tests zu informieren. Der Ethikbeirat von Ministerin Fischer hatte vorgeschlagen, Unternehmen zu verbieten, Gentests zu verlangen, mit denen sich zum Beispiel Erbkrankheiten vorhersagen lassen. "Das Recht auf Einsicht in die Ergebnisse von Gentests darf nicht eingeschränkt werden", hatte daraufhin der Präsident des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft, Bernd Michaels, in der "Berliner Zeitung" gefordert.

Wie scharf die angestrebte Regelung aussehe, wird Lanz zufolge derzeit mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. "Es muss sichergestellt werden, dass Menschen von ihrem Recht auf Nichtwissen Gebrauch machen dürfen." Dies gelte sowohl für den "formellen" als auch den "informellen" Zwang zum Test, betonte er. Das heiße, Versicherungen soll auch untersagt werden, "durch die Hintertür" einen Gentest zu erzwingen, indem der Tarif für eine Versicherung von der Vorlage eines Tests abhängig gemacht werde.

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