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Geplantes Abkommen: Datenaustausch mit den USA nur auf Verdacht

Der Bundesrat fordert, das umstrittene Datenabkommen mit den USA nur mit Änderungen zu akzeptieren.

Berlin - „Ein deutliches Unbehagen“ verspürte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) am Freitag im Bundesrat. Es ging um das geplante, aber heftig umstrittene Swift-Abkommen der EU zur Weitergabe von Bankdaten an die USA. Ziel ist, der Finanzierung von Terrorismus einen Riegel vorzuschieben. Aber es gibt verfassungsrechtliche Bedenken. Wolf forderte: „Es darf nicht sein, dass umfänglich Bankdaten unbescholtener Bürger übermittelt werden, wenn noch nicht einmal ein entsprechender Verdacht in Rede steht.“ Es sei zwar gegenüber ersten Plänen nachgebessert worden. Aber das reiche nicht.

So dachte auch der Rest der Länder – in einer Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung daher auf, dem Swift-Abkommen zwischen den USA und der EU nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Sie solle ihre Zustimmungserklärung im EU-Ministerrat unter Ratifizierungsvorbehalt stellen und sich gegen eine vorläufige Geltung des Abkommens aussprechen. Darüber hinaus forderten die Länder eine Befristung der Vereinbarung auf einen Zeitrahmen von höchstens zwölf Monaten. Übermittlung und Verarbeitung der Zahlungsverkehrsdaten dürften ausschließlich der Terrorismusbekämpfung dienen.

Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) sagte, Deutschland dürfe sich am Montag im EU-Innenministerrat nicht enthalten. Das käme einer Zustimmung gleich, nur ein Nein könne das Abkommen stoppen. Während der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) verlangte, rechtsstaatliche Prinzipien müssten strengstens eingehalten werden, betonte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), die Wünsche der USA könnten nur bedingt berücksichtigt werden.

Unterdessen berieten die Botschafter der EU-Mitgliedsländer am Freitag in Brüssel erneut über das geplante Abkommen mit den USA, ohne zu einer Einigung zu kommen. Die Entscheidung über die Weitergabe der Bankdaten wird nun erst im Kreis der EU-Innenminister fallen. Nach Angaben von EU-Diplomaten brachten bei der Beratung der Botschafter vor allem die Vertreter Deutschlands und Österreichs Bedenken gegen das Swift-Abkommen vor. Deutschland wolle sicherstellen, dass die Interimsvereinbarung, über die gegenwärtig verhandelt werde, möglichst rasch im kommenden Jahr durch ein langfristiges Abkommen ersetzt werde. Bei den Beratungen über ein solches langfristiges Abkommen muss dann auch das Europaparlament beteiligt werden.

Bei den derzeitigen Verhandlungen bleibt das EU-Parlament außen vor, weil bislang die Rechtsgrundlage für seine Beteiligung fehlt. Das ändert sich am 1. Dezember, wenn der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt. Nach dem Vertrag verfügt das EU-Parlament ab dem kommenden Dienstag über ein Mitspracherecht bei der europäischen Innen- und Rechtspolitik. Deshalb gibt es bei EU-Parlamentariern erheblichen Unmut über das Vorhaben der europäischen Innenminister, das Abkommen bereits am kommenden Montag – und damit ohne ihre Mitwirkung – zu beschließen.

Nach Angaben von EU-Diplomaten ist auf französischen Wunsch in das Abkommen eine Klausel eingearbeitet worden, die eine einseitige Kündigung der Vereinbarung durch die Europäische Union ermöglicht – für den Fall, dass die europäischen Datenschutzbestimmungen bei der Terrorabwehr in den USA nicht beachtet werden. Als Zugeständnis an die Kritiker gilt zudem eine genauere Eingrenzung der Daten, die an die US-Behörden übermittelt werden dürfen. Zunächst habe es in einem Entwurf geheißen, dass neben dem Absender und dem Empfänger von Banküberweisungen auch andere persönliche Daten transferiert werden können. Nun wird in dem Abkommen konkretisiert, dass nur persönliche Daten mit einem unmittelbaren Bezug zu finanziellen Transaktionen weitergegeben werden dürfen.

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