zum Hauptinhalt
Unter Druck: Malu Dreyer (SPD) , die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz

© dpa/Andreas Arnold

Geplatzer Flughafenverkauf in Rheinland-Pfalz: Malu Dreyer muss sich Misstrauensantrag stellen

Der gescheiterte Verkauf des Flughafens Hahn setzt die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer unter Druck. Der Landtag stimmt heute über einen Misstrauensantrag der CDU gegen sie ab.

Zwei Monate nach Beginn ihrer neuen Amtsperiode muss sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) an diesem Donnerstag einem Misstrauensantrag stellen. Die CDU-Opposition hat die Abstimmung im Landtag beantragt, nachdem der Verkauf des Flughafens Hahn an eine dubiose chinesische Firma gescheitert war. Die CDU sieht das Vertrauen in die Regierungschefin beschädigt. Der Verkauf an die Shanghai Yiqian Trading (SYT) war wegen eines mutmaßlich falschen Bankbelegs und einer fehlenden Zahlung gestoppt worden.

Der Misstrauensantrag hat aber wenig Aussicht auf Erfolg: Alle Fraktionen der neuen Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen haben signalisiert, dass sie Dreyer stützen werden. FDP-Wirtschaftsminister Volker Wissing sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Selbstverständlich stellen wir die Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner nicht deshalb in Frage, weil in der letzten Legislaturperiode Dinge falsch gelaufen sind." Der Vize-Regierungschef sagte weiter: "Dass das höchst ärgerlich ist, was gelaufen ist, ist auch klar." Auch die Grünen hatten Dreyer ihre Unterstützung signalisiert.

Wissing kündigte an, das weitere Verkaufsverfahren eng zu begleiten. "Dass wir uns von nun an in eigener Verantwortung mit der für uns typischen Präzision mit diesen Einzelfragen befassen werden, darauf kann sich jeder verlassen." Das SPD-geführte Innenministerium will zunächst mit zwei unterlegenen Bietern weiterverhandeln.

Die Landtagsfraktionen der Dreierkoalition und der oppositionellen CDU beantragten gemeinsam, den Landesrechnungshof um eine gutachterliche Stellungnahme zum Verkaufsprozess zu bitten. Dabei solle der Rechnungshof den geplatzten Handel mit der SYT vor allem daraufhin überprüfen, ob die vom ihm formulierten Hinweise für die Auswahl von Geschäftspartnern eingehalten worden seien, heißt es in dem Papier. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false