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Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will das Recht auf Rückkehr in die Vollzeit.

© Soeren Stache/dpa

Gerangel in der Koalition: Union sperrt sich bei Teilzeitgesetz gegen SPD

Arbeitsministerin Nahles will den Anspruch auf eine Rückkehr in die Vollzeitstelle schaffen. Die Union blockiert. Dabei war das im Koalitionsvertrag verabredet gewesen - nun könnte es wieder Wahlkampfthema werden.

Berlin - In den letzten Monaten der großen Koalition wird eine Detailregelung im Arbeitsrecht zum politischen Zankapfel. Die Union sperrt sich gegen eine Neuerung im Teilzeit- und Befristungsgesetz, mit der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will. Union und SPD hatten seinerzeit vereinbart, dass Beschäftigte einen Anspruch auf befristete Teilzeit und anschließende Rückkehr in eine Vollzeitstelle bekommen sollen. Doch den Wirtschaftspolitikern der Union geht die praktische Umsetzung zu weit.

Der Entwurf, der noch nicht öffentlich ist, aber dem Tagesspiegel vorliegt, soll – die überwiegend betroffenen – Frauen, aus der „Teilzeitfalle“ holen. Bis zu 750 000 Beschäftigte können nicht zurück in die Vollzeit, obwohl sie das wünschen, schätzt das Arbeitsministerium.

Der Entwurf regelt einen Anspruch auf eine zeitlich begrenzte Arbeitszeitverringerung in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern. Wie lange die Teilzeit gilt, wird im Vorhinein zwischen Arbeitnehmer und -geber festgelegt. Danach soll es ein Rückkehrrecht in die Vollzeit geben.

Gerade in kleinen Betrieben ist die Teilzeitquote nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) besonders hoch. Fast die Hälfte der Beschäftigten in Firmen mit bis zu 49 Mitarbeitern arbeite in Teilzeit. In Betrieben ab 250 Mitarbeitern sind es nur etwa 20 Prozent. „Wichtig ist, dass dieses Gesetz Beschäftigte in Betrieben aller Größen erfasst – eine Beschränkung auf Großbetriebe würde die Mehrheit derjenigen, die dieses Gesetz brauchen, von vornherein ausschließen“, sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Aus dem Wirtschaftsflügel der Union hört man Vorwürfe, kleine Betriebe würden völlig überlastet. Eine Firma werde für die Zeit der Teilzeit Ersatz schaffen müssen – und was passiert mit dem neuen Mitarbeiter, wenn der Dienstältere in die Vollzeit zurückkehrt? Deshalb ist die Schwelle von 15 Mitarbeitern für Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, „völlig inakzeptabel.“ Er sieht die Grenze im dreistelligen Bereich. Die Zahl 200 ist oft zu hören, auch von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) – eine Zahl, die so weit weg von der 15 ist, dass ein Kompromiss kaum noch machbar scheint. „Für uns sind das harte Punkte“, sagt Fuchs. Die Anspruchshaltung der SPD aber ist klar: „Ich erwarte von der CDU/CSU, dass sie vertragstreu ist“, sagt Katja Mast, Sprecherin für Arbeit und Soziales der SPD-Bundestagsfraktion.

Beim Koalitionsausschuss am kommenden Mittwoch werden nun die Partei- und Fraktionschefs darüber entscheiden, ob das Gesetz noch in dieser Legislatur auf den Weg gebracht wird – oder erneut Wahlkampfthema der Sozialdemokraten wird. Ronja Ringelstein

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