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Politik: Gericht: Akw dürfen im Zweifel am Netz bleiben

Leipzig - Energiekonzerne müssen ihre Atomkraftwerke bei geringen sicherheitstechnischen Abweichungen nicht von sich aus unverzüglich abschalten. Im Fall des badischen Kernkraftwerks Philippsburg erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch eine entsprechende Auflage der Atomaufsicht in weiten Teilen für rechtswidrig.

Leipzig - Energiekonzerne müssen ihre Atomkraftwerke bei geringen sicherheitstechnischen Abweichungen nicht von sich aus unverzüglich abschalten. Im Fall des badischen Kernkraftwerks Philippsburg erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch eine entsprechende Auflage der Atomaufsicht in weiten Teilen für rechtswidrig.

Die sogenannte Biblis-Auflage war 2004 auf Weisung des damaligen Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Grüne) erstmals für das gleichnamige hessische Kernkraftwerk erlassen worden und sollte auf alle deutschen Meiler übertragen werden. Für Philippsburg bestand seit 2005 eine solche Auflage. Der Betreiber EnBW wurde darin verpflichtet, bei Zweifeln an der Störfallsicherheit das Kernkraftwerk vom Netz zu nehmen. Anlass war eine Nachweislücke für den Fall eines plötzlichen Kühlmittelverlustes. Der Bund hatte den Betreibern vorgeworfen, Block 2 über Monate hinweg weiter betrieben zu haben, obwohl er nicht gänzlich beherrschbar gewesen sei.

In dem Rechtsstreit hatte EnBW gegen das Land Baden-Württemberg geklagt, das die Auflage – gegen die eigene Rechtsauffassung – damals auf Weisung des Bundes erlassen musste. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, wie 2007 bereits der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, dass die Auflage „zu unbestimmt“ sei. ddp

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