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Politik: Gericht entscheidet über Verfahren gegen Kanther

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden wird am Dienstag bekannt geben, ob sie dem ehemaligen Innenminister und früheren CDU-Landesvorsitzenden in Hessen, Manfred Kanther, sowie seinem Schatzmeister Prinz Wittgenstein den Prozess machen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten sich mit dem geheimen Transfer von 20 Millionen Mark aus dem Vermögen der Hessenunion in die Schweiz der Untreue strafbar gemacht.

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden wird am Dienstag bekannt geben, ob sie dem ehemaligen Innenminister und früheren CDU-Landesvorsitzenden in Hessen, Manfred Kanther, sowie seinem Schatzmeister Prinz Wittgenstein den Prozess machen wird. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sie hätten sich mit dem geheimen Transfer von 20 Millionen Mark aus dem Vermögen der Hessenunion in die Schweiz der Untreue strafbar gemacht. "Nach Gutdünken" hätten sie über das Geld verfügt, bis Anfang 2000, als das System der schwarzen Auslandskassen aufflog. Unionskreise in Wiesbaden streuen die Hoffnung, das Gericht könnte die Anklage wegen Verjährung abweisen.

Ein Prozess mit prominenten Unionspolitikern auf der Anklagebank könnte den Finanzskandal in Erinnerung rufen, der angesichts der Kölner SPD-Affäre fast vergessen scheint. Lässt die Kammer die Klage zu, hat sie die zentralen Rechtsfragen bereits entschieden. Dann wäre auch mit einer Verurteilung zu rechen. Indem Kanther 1983 als CDU-Generalsekretär mit Schatzmeister Prinz Wittgenstein für den geheimen Transfer von rund 20 Millionen Mark gesorgt und anschließend den Rücktransfer in offizielle und schwarze Kassen der Union veranlasst hätten, sei der Partei ein Vermögensschaden entstanden, so die Staatsanwaltschaft. Sie verweist auf das Risiko, das Geld hätte veruntreut werden können; die Verwaltung über den Geldboten Weyrauch sei teuer gewesen. "Nur ein Vermögen, von dem man weiß, kann man wirtschaftlich nutzen", so Franz-Josef Blumensatt, Chef der Anklagebehörde. Kanther argumentiert, er habe seiner Partei eine Diskussion über die Herkunft des Vermögens ersparen wollen; außerdem seien mögliche Straftaten längst verjährt. Die Anklage hält dagegen, frühestens 1998, als Kanther den Landesvorsitz an Roland Koch abgab, sei die Tat vollendet gewesen.

Die Staatsanwaltschaft scheint entschlossen, eine Abweisung der Klage nicht hinzunehmen. Ein spektakulärer Prozess, mitten im Wahlkampf, käme Roland Koch, äußerst ungelegen. "Im Rahmen des damals üblichen" sei das Geld zusammentragen worden, hatte Kanther als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss gesagt und auch den Zufluss aus den, seit 1984 illegalen, staatsbürgerlichen Vereinigungen nicht ausgeschlossen. Vor Gericht würde außerdem erörtert, ob die Angeklagten ihr Wissen vom Auslandsvermögen tatsächlich für sich behalten haben. Die Oppositionsparteien zweifeln an Kochs Beteuerungen, er habe davon nichts gewusst.

Christoph Schmidt-Lunau

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